Aufgrund eines Verkaufsverbots 22.12.2023, 10:30 Uhr

Sicherheitsspezialist meldet Insolvenz an

Das schwedische Unternehmen Hövding, bekannt für seine Fahrrad-Airbags, hat am 21. Dezember Insolvenz angemeldet. Grund dafür ist eine Entscheidung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde.
(Quelle: Hövding)
Am 1. November hat die die schwedische Verbraucherschutzbehörde ein vorläufiges Verkaufsverbot gegen Hövding erlassen. Es folgten am 15. Dezember 2023 ein dauerhaftes Verkaufsverbot und die Ankündigung für einen Rückruf des Produkts „Hövding 3“. Als Folge daraus hat der Vorstand von Hövding Sverige AB beschlossen Insolvenz anzumelden. Am 21. Dezember wurde dazu am zuständigen Bezirksgericht Malmö ein Konkursantrag eingereicht.

Hövding teilt die Schlussfolgerung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde nicht und hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Bitter für Hövding ist, dass am Tage des Insolvenzantrags das Verwaltungsgericht dem Antrag von Hövding stattgegeben hat, wodurch die Entscheidung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde über einen sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf aufgehoben würden und der „Hövding 3“ weiterhin verkauft werden dürfe. Der Schaden, der durch das Verhalten der schwedischen Verbraucherschutzbehörde entstanden ist, ist jedoch so groß, dass der Vorstand keine Grundlage für die Weiterführung des Unternehmens sieht.



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