Fahrradfachhandel auch betroffen 21.12.2021, 11:34 Uhr

Vermehrte Bußgeldverfahren bei Kasse ohne TSE

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) weist auf aktuelle Bußgeldverfahren hin, weil Kassenanwender ihrer Pflicht, eine Kasse mit zertifizierter TSE zu betreiben, nicht nachkommen.
Vor allem Betriebe mit hohem Bargeldeinsatz sind betroffen.
(Quelle: Shutterstock / SP Photo)
„Das Finanzamt weist in einem uns bekannten Fall explizit darauf hin, dass der Anwender die Vorgaben nicht erfüllt habe, obwohl eine Aufrüstung mit einer TSE grundsätzlich möglich gewesen wäre. Es wurde jedoch unterlassen das betroffene System fristgerecht nachzurüsten“, so der DFKA.
Den Beschuldigten drohe ein substanzielles Bußgeld. Der DFKA weist deshalb nochmals alle Kassenanwender darauf hin, dass eine Umrüstung von Kassensystemen mit zertifizierten TSE bereits hätte erfolgen müssen oder nunmehr unverzüglich zu erfolgen hat. Verstöße gegen die Anforderungen an die Kassenführung sind Ordnungswidrigkeiten, für die Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro verhängt werden können. Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen.

Velodata-Chef Dieter Koll bemerkt aktuell viele Betriebsprüfungen

Der Velodata-Geschäftsführer Dieter Koll hatte dieses Thema mehrfach in SAZbike angesprochen. Er erklärt: „Zur Zeit haben wir recht viele Gespräche mit Kunden durch viele Betriebsprüfungen. Geprüft werden aber alte Jahre deutlich vor 2019. Da gibt es viele Probleme: Daten wurden nicht ausgegeben, Datensicherungen wurden nicht gemacht, Daten und Warenbestände sind nicht schlüssig. Aber auch auf Seite der Finanzverwaltung gibt es zum Glück zahlreiche Probleme, die früher gesetzlich nicht festgelegten Formate einzulesen. Meistens gibt es dann einen ,Kuhhandel‘. Das wird in drei bis vier Jahren glücklicherweise anders werden, da zumindest zum Umfang der Daten aus den Kassen klare Vorschriften bestehen und dadurch auch überzogene Anforderungen durch die Finanzämter unmöglich werden. Aber andererseits wird das für einige Einzelhändler zur existenzbedrohlichen Gefahr. Die Ämter haben es dann leicht, bei bargeldintensiven Betrieben, wenn die Vorschriften zu TSE und Datenausgaben fahrlässig nicht eingehalten wurden, die ganze Buchhaltung zu verwerfen.“
Zweck der technischen Sicherheitseinrichtungen in Kassen ist der Schutz vor Steuerhinterziehung. Im Fokus der Maßnahme stehen inhabergeführte Unternehmen mit hohem Bargeldeinsatz.


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