Für weniger Müll 15.01.2019, 11:10 Uhr

Neues Verpackungsgesetz tritt in Kraft

Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Viele Fahrradunternehmen sind bereits dabei.
Das neue Gesetz soll die Menge an Verpackungsmüll verringern.
Dies teilt die neu eingerichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Osnabrück) mit. Neue Standards sollen festlegen, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig sei. Zudem solle sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzten, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz mit dem Verpackungsregister „Lucid“. Dort soll man erfahren, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Seit 1993 müssen diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder nach Deutschland einführen, auch die Entsorgung finanzieren. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, etwa den Grünen Punkt, die wiederum das Recycling organisieren. Viele Unternehmen sind dieser Pflicht nicht gefolgt, teilt die Stiftung mit. Dadurch fehle auch der finanzielle Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel.“
Darum wurde die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ eingerichtet. Sie ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Schulze erklärt: „Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“
Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssten sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle will diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen abgleichen. Damit soll laut der Stiftung öffentlich nachvollziehbar werden, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen.
„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, zeigt sich Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, überzeugt. Bis heute haben sich 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister „Lucid“ registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, findet Gunda Rachut. Viele große Unternehmen der Fahrradbranche sind bereits im Register zu finden, vor allem namhafte Großhändler, aber auch einige große Hersteller.
Gleichzeitig habe das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet: ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“ sollen dabei helfen, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen.
Registrieren können sich die Unternehmen unter www.verpackungsregister.org mit ihren Stammdaten und den durch sie abgegebenen Markennamen. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind über das Verpackungsregister „Lucid“ öffentlich für alle sichtbar, damit auch Verbraucher und Unternehmen künftig die Möglichkeit haben, Hersteller, Händler und Importeure dort zu überprüfen.


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