Strengere Corona-Maßnahme 22.11.2021, 07:40 Uhr

Sachsen führt 2G im Einzelhandel ein

Sachsen verschärft seine Corona-Maßnahmen. Für den Fahrradhandel und den Einzelhandel allgemein gilt ab heute die 2G-Regel: Nur geimpfte und genesene Kundschaft darf ins Geschäft.
In Sachsen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in den Einzelhandel.
(Quelle: Pixabay)
Der Zugang zu Fahrradgeschäften ist allein mit Impf- oder Genesenennachweis zulässig. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf 6 bis 20 Uhr beschränkt. Click-and-collect ist zulässig. 
Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterliegen einer Kapazitätsbeschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Bei über 800 Quadratmetern darf für die über der Grenzmarke liegenden Flächen ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden.
Dies hat die Sächsische Staatsregierung am Freitagabend beschlossen. Ausnahmen von der 2G-Regelung und den eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für einige andere Branchen, etwa Lebensmittelhandel und Großhandel für Gewerbetreibende.


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