Auch mit Blick auf den Handel 20.01.2021, 09:51 Uhr

Bundesregierung bessert bei Corona-Hilfen nach

Zeitgleich zur Verlängerung des Lockdowns wurde in Berlin eine Nachbesserung bei den Corona-Hilfen beschlossen. Für den Sporthandel besonders relevant: Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sollen nun an als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden.
(Quelle: Shutterstock / Bartolomiej Pietrzyk)
Die Bundesregierung bessert nach massiver Kritik aus der Wirtschaft bei den Corona-Hilfen für Unternehmen nach. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag. Scholz erzielte eine Einigung mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Altmaier erklärte: „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauf legen.“
Künftig soll es nach den Worten von Scholz einen erweiterten Zugang zu den Hilfen geben, außerdem soll der Förderhöchstbetrag aufgestockt werden. Auch die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.
Die Einigung kam kurz vor Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Dort beschlossen Kanzlerin Angela Merkel CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder eine Fortsetzung des Lockdowns bis Mitte Februar.
Im Beschlusspapier heißt es, die Verlängerung der Maßnahmen stelle Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher werde die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessern. Die Bundesregierung setzte sich bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung von beihilferechtlichen Höchstsätzen ein. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollten im Monat Februar erfolgen, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen.
Entscheidend war aber zuvor die Verständigung innerhalb der Bundesregierung, weil der Bund die finanziellen Mittel gibt. Konkret soll es bei der Überbrückungshilfen III künftig ein Kriterium geben, ob Firmen Hilfen bekommen können. Sie sollen für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.
Für die Fördermonate November und Dezember müssen Firmen bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.
Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III soll auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihilferecht zulässig ist. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dicht machen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500.000 Euro pro Monat. Bei allen anderen Unternehmen lag die Obergrenze bisher bei 200.000 Euro.
Auf den Einzelhandel zielt eine weitere Neuerung: Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sollen nun an als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Außerdem sollen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden können - laut Altmaier etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Erhöht werden auch Abschlagszahlungen, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Denn es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden - etwa weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Die Abschlagszahlungen werden auf bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat erhöht, statt bisher 50.000 Euro.
Die Bundesregierung reagiert mit den Nachbesserungen auf zunehmende Kritik von Wirtschaftsverbänden, die dem Bund eine schleppende Umsetzung der Hilfen und zu viel Bürokratie vorgeworfen hatten. Vor allem der Handel, auch die Wintersportbranche, hatte auf eine Erweiterung der Hilfen gedrängt, weil kurz vor Weihnachten auch viele Einzelhandelsgeschäfte dicht machen mussten. Kneipen und Restaurants sowie Freizeiteinrichtungen mussten bereits Anfang November schließen.
Angesichts der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt die schnelle Umsetzung der Verbesserungen bei der staatlichen Überbrückungshilfe an. Es sei gut, dass die Bundesregierung hier die vom HDE geforderten und notwendigen Anpassungen vornehmen wolle. Dies müsse jetzt rasch wirksam werden, damit die Hilfen bei den Einzelhandelsunternehmen ankommen. Ansonsten drohten ganze Innenstädte zu veröden.

„Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Mio. Euro Umsatz", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Nach dem weitgehenden Verlust des Weihnachtsgeschäfts in November und Dezember können viele Handelsunternehmen diese unverschuldeten Verluste wirtschaftlich nicht mehr kompensieren.“ Deshalb seien sowohl der Bundesfinanz- als auch der Bundeswirtschaftsminister gefordert, ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen.
Der HDE setzt sich bereits seit Wochen unter anderem dafür ein, dass entsprechende Abschriften auf Saisonware berücksichtigt werden, auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Mio. Euro Hilfen beantragen können und, dass der monatliche Höchstbetrag von 500.000 Euro Überbrückungshilfe entfällt. Als entscheidend für die von der Coronakrise am härtesten getroffene Modebranche bewertet der HDE die Anrechnung der Teilwertabschriften von Saisonwaren bei der Fixkostenermittlung zur Überbrückungshilfe. Genth: „Die Verlängerung des Lockdowns macht schnelle Hilfe noch wichtiger. Die Bundesregierung muss jetzt liefern, die Durststrecke könnte sonst für bis zu 50.000 Geschäfte zu lang werden.“

Zudem begrüßt der Handelsverband, dass nun zügig ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet werden soll. „Der so extrem von den Schließungen betroffene Nonfood-Einzelhandel braucht bei Einhaltung aller Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eine Zukunftsperspektive“, so Genth. Der HDE fordert einen systematischeren und planvolleren Umgang mit der Pandemie ein. Die Politik müsse transparenter machen, unter welchen Rahmenbedingungen und bei welchen Kennziffern der Corona-Pandemie eine Öffnung des Nicht-Lebensmittel-Handels denkbar sei. „Wir können nicht weiterhin spontan von einem Lockdown in den anderen stolpern. Die Unternehmen brauchen zumindest ein wenig Klarheit, wie die Perspektiven sind“, so Genth weiter.


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