Zentralregulierung
Zentralregulierung bezeichnet die Bearbeitung von Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen durch eine zentrale Stelle. Zum Zeitpunkt der Skontofälligkeit werden gesammelte Forderungen in einer Summe an den Kreditor (Gläubiger) bezahlt.
Termine
Aktuelle Jobs
Jetzt Newsletter abonnieren!
Fünfmal wöchentlich die wichtigsten News aus der Branche
© Ebner Media Group GmbH & Co. KG
Büro München 2022
Büro München 2022
bid 709515 | server prod-web1