Produktsicherheitsgesetz 30.04.2024, 12:06 Uhr

Ernst Brust weist auf Kennzeichnungspflicht für Messeräder hin

Der Sachverständige Ernst Brust weist Aussteller der Eurobike 2024 darauf hin, dass Messeräder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen.
Ernst Brust
(Quelle: Velotech.de)
Alle auf der Messe ausgestellten EPACs (Pedelecs) müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen, so Brust. Falls dies nicht der Fall ist, müssen sie gut sichtbar mit einem Hinweisschild versehen werden, dass sie nicht den Anforderungen entsprechen und erst nach Herstellung der Übereinstimmung erworben werden können. Für EPACs, die das CE-Zeichen tragen, muss die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers am Stand vorliegen. 
Bei Vorführungen müssten die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal getroffen werden. Außerdem weist der Gründer des Prüfinstituts Velotech.de darauf hin, dass die Messe und das Gewerbeaufsichtsamt jederzeit berechtigt sind, den Betrieb von EPACs zu untersagen, wenn sie der Ansicht sind, dass durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind.


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