Regeln der Bundesländer
19.03.2020, 11:06 Uhr
ZIV erklärt, wo Fahrradläden und Werkstätten öffnen dürfen
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat für seine Mitglieder eine rechtlich unverbindliche Übersicht erstellt, in welchen Bundesländern Fahrradgeschäfte und Fahrradwerkstätten öffnen dürfen. SAZbike darf freundlicherweise diese Übersicht veröffentlichen.
Alle Informationen (Stand: 19.3.2020 14:00) stehen unter Vorbehalt, da die Behörden ihre Maßnahmen laufend dem Ausbruch des Coronavirus anpassen. Fahrradwerkstätten zählen als Handwerkshandbetriebe und werden darum rechtlich anders behandelt als Fachgeschäfte mit angeschlossener Werkstatt.
- Berlin: alles geöffnet
- Hamburg: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Bremen: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Nordrhein-Westfalen: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Bayern: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Baden-Württemberg: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Hessen: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten teilweise geöffnet, beziehungsweise noch keine konkrete Regel
- Niedersachsen: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Rheinland-Pfalz: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Schleswig-Holstein: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Mecklenburg-Vorpommern: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Brandenburg: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Sachsen: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Thüringen: Fahrradläden teilweise geöffnet oder noch keine konkrete Regel, Werkstätten geöffnet
- Sachsen-Anhalt: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
- Saarland: Fahrradläden geschlossen, Werkstätten geöffnet
In einigen Bundesländern ist neben dem Werkstattbetrieb auch der Verkauf von Fahrradersatzteilen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen möglich. Wie SAZbike zudem bekannt wurde, kann es in manchen Bundesländern zu unterschiedlichen Auslegungen kommen, da im Endeffekt die örtlichen Verwaltungen die Entscheidungen treffen.