Fahrradrecht & Verkehr
10.04.2025, 15:35 Uhr
RLVD fordert Fahrradstatus für Schwerlasträder über 300 kg
Der RLVD spricht sich gegen eine Gewichtsbeschränkung für gewerbliche Lastenräder über 300 kg aus. Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen und die Anerkennung dieser Fahrzeuge als rechtliche Fahrräder.
Mehrspuriges, vierrädriges Lastenrad im gewerblichen Einsatz.
(Quelle: Radlogistik Verband Deutschland)
Der Radlogistik Verband Deutschland (RLVD) reagiert auf die aktuelle Diskussion um die EPAC-Regulierung zur jüngst veröffentlichten Positionierung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) und spricht sich entschieden gegen eine pauschale Gewichtsbeschränkung für mehrspurige Lastenräder aus. In einer aktuellen Stellungnahme betont der Verband: „Eine Gewichtsbeschränkung von 300 kg für mehrspurige Räder ignoriert die Realität der Radlogistik“, so Helge Neubauer vom RLVD.
Konkret fordert der Verband ein klares Bekenntnis zur rechtlichen Einstufung auch größerer und schwererer Fahrzeuge als Fahrräder – insbesondere für sogenannte Commercial Cargobikes, also gewerblich genutzte Lastenräder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 300 kg. „Wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen, müssen auch große, effiziente Lastenräder rechtlich Fahrräder bleiben“, so Neubauer weiter.
Diese Fahrzeuge seien bereits heute Realität auf den Straßen und spielten eine zentrale Rolle in der urbanen Logistik. Sie ersetzen auf der letzten Meile zunehmend Lieferwagen – sicher, effizient und emissionsfrei. Damit leisten sie nach Ansicht des RLVD einen aktiven und praxiserprobten Beitrag zur Verkehrswende.
Mit Blick auf künftige gesetzliche Regelungen richtet der Verband einen Appell an die politischen Entscheidungsträger in Berlin: „Gewerblich genutzte Lastenräder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 300 kg brauchen verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, die ihrer Rolle als wirtschaftlicher und ökologischer Gamechanger gerecht werden.“
Dabei verweist der RLVD auch auf die europäische Normungsarbeit: Im Rahmen der CEN-Norm DIN EN 17860 entstehen derzeit Standards für diese Fahrzeugklasse. Diese Regelwerke wurden gemeinsam mit Fachakteuren entwickelt, basieren auf Branchenerfahrung und sollen nach Ansicht des Verbands als Grundlage für nationale und europäische Regelungen herangezogen werden – um Planungssicherheit zu schaffen und eine zukunftsfähige Industrie zu stärken.
Fahrradstatus muss erhalten bleiben
Der Verband teilt mit dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) die Einschätzung, dass für große Lastenräder angepasste technische Parameter sinnvoll sind. Entscheidend sei dabei jedoch, dass diese Fahrzeuge weiterhin unter den Fahrradstatus fallen – und damit auch künftig von wichtigen rechtlichen Grundlagen profitieren, wie etwa der Führerscheinfreiheit oder der Förderfähigkeit durch das BAFA.
„Entscheidend ist für uns: Die Entwicklung der Radlogistik braucht keine Bremse, sondern Rückenwind – und den Mut, Innovation im Verkehrssektor zu ermöglichen.“