Ernst Brust klärt auf 25.03.2025, 08:45 Uhr

Frankreich setzt klare Grenzen für Pedelec-Tuning

Frankreich geht konsequent gegen illegales Pedelec-Tuning vor. Bereits seit dem 1. April 2016 regelt das Décret n° 2016-364 umfassend die Sicherheitsstandards für Fahrräder und elektrisch unterstützte Fahrräder.
In Frankreich wird konsequent gegen illegales Pedelec-Tuning vorgegangen.
(Quelle: Shutterstock / aerogondo2)
Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität, hebt hervor, dass die französischen Vorgaben ein Vorbild für andere Länder sind. Aus diesem Grund müssen laut Brust Hersteller sowie Händlerinnen und Händler sicherstellen, dass kritische Bauteile wie Bremsen, Lenkung und Antrieb bereits werksseitig montiert sind. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nur nicht sicherheitsrelevante Teile selbst anbringen, wie etwa Räder, Pedale oder den Sattel – und das mit einer klaren Anleitung. Zudem ist eine dauerhafte Kennzeichnung mit Herstellerangaben und Seriennummern vorgeschrieben.
Pedelecs müssen über zwei unabhängige Bremssysteme, gesicherte Schnellspannsysteme sowie eine vorgeschriebene Beleuchtung verfügen. Eine ausführliche Bedienungsanleitung mit Hinweisen zu Montage, Nutzung und Wartung ist Pflicht, und Hersteller müssen ihre Produktsicherheit zehn Jahre lang dokumentieren.
Das französische Recht unterscheidet strikt zwischen
  • Pedelecs (Vélo à Assistance Électrique, VAE): Die elektrische Unterstützung erfolgt nur bei aktiver Tretbewegung, sie fahren maximal 25 km/h und gelten rechtlich als Fahrräder.
  • E-Bikes: Fahrzeuge mit eigenständigem Elektroantrieb gelten als Kleinkrafträder und unterliegen Führerschein-, Versicherungs- und Zulassungspflichten.
Diese klare Abgrenzung verhindert Missverständnisse und trägt zur sicheren Nutzung von elektrisch unterstützten Fahrrädern bei.
Ernst Brust warnt vor Manipulationen: „Die französische Regelung erschwert illegales Pedelec-Tuning erheblich. Eine Manipulation der Motorsteuerung oder der Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt gegen geltendes Recht und gefährdet Fahrerinnen und Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmende.“

Konsequenzen bei Verstößen

Eine Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse bei Verstößen gegen das Décret hat folgende Konsequenzen:
  • Bußgeld im Regelfall bis zu 1.500 Euro
  • Bei Wiederholung bis zu 3.000 Euro
  • Beschlagnahme des Produkts
  • Verkaufsverbot
  • Rücknahme vom Markt
Ein manipuliertes Pedelec, etwa mit entfernter 25-km/h-Begrenzung, wird in Frankreich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug eingestuft – meist als Kleinkraftrad. Daraus ergeben sich:
  • Führerscheinpflicht
  • Versicherungspflicht
  • Zulassungs- und Kennzeichenpflicht
  • Helmpflicht
Wer ohne diese Voraussetzungen fährt, begeht eine Straftat. Die möglichen Strafen sind:
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: bis zu 3.750 Euro Geldstrafe
  • Fahren ohne Zulassung/Fahrerlaubnis: bis zu 15.000 Euro, gegebenenfalls sogar Freiheitsstrafe
  • Sofortige Beschlagnahme des Fahrzeugs durch Polizei möglich
  • Haftung bei Unfällen ohne Versicherung – vollständige persönliche Schadensübernahme
Die französischen Vorgaben erschweren illegales Pedelec-Tuning erheblich und sorgen für klare Regeln im Straßenverkehr. Wer sein E-Bike manipuliert, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch die eigene Sicherheit.



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