Dienstradleasing 21.10.2019, 12:09 Uhr

In Österreich sind E-Räder ab 2020 für Unternehmen von der Steuer absetzbar

Ab dem 1. Januar 2020 können Österreichs Unternehmen Elektroräder für Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Der VSSÖ erwartet durch die Steuerreform einen Anstieg der Verkaufszahlen.
E-Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit
(Quelle: VSSÖ)
Das neue Steuerreformpaket, das am 19. September vom Nationalrat beschlossen wurde, stellt Elektro-Fahrräder für Unternehmen vorsteuerabzugsfähig. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Geld einsparen können, wenn der Arbeitnehmer ein E-Bike oder auch ein normales Rad als offizielles Firmenrad nutzt. Ab Januar könne der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Diese Entwicklung wurde vom Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) nach eigener Auskunft aktiv gefördert.
VSSÖ und Arge Fahrrad aktiv an Steuerreform beteiligt
„Als Stimme der österreichischen Fahrradbranche setzten wir uns vom VSSÖ und der Arge Fahrrad bereits seit der ersten Stunde - dem ersten E-Mobilitätspaket, in dem Elektro-Autos vorsteuerabzugsfähig gestellt wurden - für die Integration von E-Bikes ein“, erklärt Michael Nendwich, Geschäftsführer des VSSÖ, der an den Verhandlungen beteiligt war. 
In kontinuierlichen Gesprächen mit dem Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Parlamentariern, dem Wirtschaftsbund und vor allem dem Unterausschuss für Radverkehr positionierte der VSSÖ gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich diese Forderungen.
Anteil der E-Räder am Gesamtmarkt wächst
Im letzten Jahr wurden in Österreich etwa 150.000 E-Bikes verkauft. Mit einem Marktanteil von 33 Prozent ist damit bereits jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ein E-Bike. „Damit liegen wir im europäischen Vergleich unter den stärksten Ländern. Unserer Einschätzung nach ist in den nächsten Jahren ein Anteil von 50 Prozent der Pedelecs am österreichischen Gesamtfahrradmarkt durchaus vorstellbar – nicht zuletzt wegen des Vorsteuerabzugs.“, so Gernot Kellermayr, Präsident des VSSÖ.
Nach Schätzung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird sich durch die Steuerreform der Anteil der Dienst E-Fahrräder an den insgesamt verkauften Elektro-Fahrrädern in Österreich von 3 Prozent auf bis zu 10 Prozent erhöhen. In Kombination mit dem wachsenden E-Bike Markt wird jährlich mit bis zu 32.000 zusätzlichen Dienst-E-Bikes gerechnet, welche eine CO2 Reduktion von bis zu 13.000 Tonnen pro Jahr und einen volkswirtschaftlichen Gesundheitsnutzen von bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr bringen soll.
Ausblick: Steuerliche Gleichstellung des E-Fahrrads mit dem E-Auto soll kommen
Im Steuerreformpaket ebenfalls enthalten sei die Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium, den Sachbezug für E-Räder und unmotorisierte Fahrräder zu regeln. Geplant sei, die Sachbezugwerteverordnung so zu adaptieren, dass das E-Auto mit dem E-Rad gleichgestellt werde. Das bedeute, dass die Dienst-E-Fahrräder wie auch die E-Autos vom Arbeitnehmer lohnsteuerfrei privat genutzt werden dürfen. Wann diese Verordnung rechtsgültig sein könnte, steht noch nicht fest.
Gernot Kellermayr, Präsident VSSÖ, kommentiert dies in einem Video.



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