Mit Leasing und Fördergeld 12.12.2022, 14:44 Uhr

Fahrradverbände wollen gewerbliche Lastenradnutzung erleichtern

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung einzuhalten stellen mehrere Fahrradverbände ein Positionspapier zur Radlogistik vor. Es geht um Leasing, die Höhe der Fördersätze und die frühzeitige Nutzung der Lastenräder vor Bewilligung der Förderanträge.
Gewerbliches Lastenrad im Einsatz
(Quelle: RLVD)
Unter anderem wollen der Zweirad-Industrie-Verband und der Radlogistik-Verband Deutschland, dass die Anschaffung von Lastenrädern deutlich stärker gefördert wird. Dafür müssten Lastenräder unf Lastenanhänger leasingfähig werden. Besonders im gewerblichen Bereich sei dies entscheidend, da Leasing dort sehr verbreitet sei. So betrage bei gewerblichen PKW- und Nutzfahrzeugzulassungen die Leasingquote rund 64 Prozent. Die Bundesregierung schließe Lastenrad-Leasing aber explizit aus, weil ein geleastes E-Lastenfahrrad /-Anhänger dem Leasingnehmer (Antragsteller) nur zur Nutzung überlassen wird und nicht in sein Eigentum übergeht. Aber ebenso wie die E-Pkw-Richtlinie Leasing ermöglicht, sollte auch die E-Lastenradrichtlinie leasingfähig sein und sich die Förderhöhe an der der E-Pkw-Richtlinie orientieren.

Erhöhung der Fördersätze

Die Fördersätze bleiben aktuell weit hinter Fördersätzen für Elektroautos zurück. Professionelle und für den Güterverkehr besonders leistungsfähige Lastenräder kosten zwischen 10.000 und 25.000 Euro netto. Bei der Anschaffung würden aktuell nur 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 2.500 Euro pro elektrischem Lastenrad oder Lastenanhänger gefördert. Die Förderung sollte den Elektroautos gleichgestellt werden, was die Förderung von 40 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 9.000 Euro pro Lastenrad oder Lastenanhänger bedeuten würde.

Vorzeitige Nutzung ermöglichen

Aktuell kann eine Zuwendung nur dann gewährt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Bewilligung das Lastenrad noch nicht gekauft hat. Das bedeutet in der Praxis, dass zur Auslieferung bereitstehende Lastenräder oder Lastenanhänger beim Händler oder Hersteller darauf warten, dass die dazugehörige Förderung bewilligt wird. In dieser Zeit können sie nicht eingesetzt werden. Die Anschaffung kann sich je nach Antragsmenge bei der Bewilligungsbehörde um mehrere Wochen verzögern. Die Verbände fordern daher, dass Lastenräder beziehungsweise -anhänger auf eigenes Risiko ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrages in Betrieb genommen werden können.
Das vollständige Positionspapier mit ausführlicher Begründung steht hier. Die Verbände haben es an mehrere Spitzenpolitiker und -politikerinnen geschickt, unter anderem an die Bundesminister Wissing (Verkehr), Habeck (Wirtschaft) und Lindner (Finanzen).



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