Nach mehreren Beschwerden 03.03.2023, 11:43 Uhr

Landratsamt München erinnert Fachhandel an Pflicht zur Akkurücknahme

Fahrradgeschäfte im Landkreis München erhielten in dieser Woche Post vom Landratsamt. In den Schreiben wurden sie auf die Pflicht zur Rücknahme von E-Bike-Akkus erinnert.
Wer Elektroräder verkauft, muss die Akkus zurücknehmen.
(Quelle: Batterierücknahmesysteme)
In dem Schreiben, das SAZbike vorliegt, weist das Landratsamt die Händler und Händlerinnen darauf hin, dass „gebrauchte, nicht mehr funktionsfähige Lithium-Ionen-Akkus gemäß § 8 BattG (Batteriegesetz) von den
Herstellern und Händlern kostenfrei zurückgenommen werden müssen. Die Altbatterien müssen anschließend dem Recycling in eigener Zuständigkeit zugeführt werden“.
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat dazu in Zusammenarbeit mit der GRS Batterien eine Branchenlösung für die flächendeckende Rücknahme von E-Bike-Antriebsbatterien entwickelt. Generelle Informationen zur Batterierückgabe sind auch auf www.batterieruecknahmesysteme.de zu finden.
Hintergrund des Landratsschreiben sind unter anderem wild in der Natur entsorgte Akkus. Dies lag offenbar daran begründet, dass einige Fahrradläden die Rücknahme von E-Bike-Akkus verweigert hatten. „Nachdem an das Landratsamt München mehrere Beschwerden herangetragen worden sind, dass Fahrradgeschäfte im Landkreis die Rücknahme nicht mehr funktionsfähiger Fahrradbatterien ablehnen, möchten wir Sie auf die Pflicht zur Rücknahme dieser Batterien hinweisen, auch wenn diese nicht bei Ihnen erworben wurden“, schreibt das Landratsamt abschließend an die Händler und Händlerinnen. Nur Fachgeschäfte, die keine Elektroräder verkaufen, sind von dieser Rücknahmepflicht ausgenommen.



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