Tarifkonflikt im Einzelhandel 11.03.2024, 11:50 Uhr

Handelsverbände ermöglichen freiwillige Anhebung bei Löhnen

Im seit elf Monaten laufenden Tarifkonflikt im Einzelhandel machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und seine Landesverbände den Weg für eine Lösung auch ganz ohne Tarifabschluss frei.
Bis zu zehn Prozent sind möglich.
(Quelle: Shutterstock / New Africa)
Die freiwilligen Erhöhungen sind auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar. Ab dem neuen Tarifjahr sind damit Anhebungen der Tarifentgelte bis zur Obergrenze von maximal zehn Prozent möglich.
Die Tarifträgerverbände innerhalb der HDE-Organisation haben sich im gemeinsamen Tarifpolitischen Ausschuss des HDE darauf verständigt, den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen in allen Tarifgebieten die Option einzuräumen, auf Basis der aktuellen Tariftabellen eine freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare Entgeltanhebung von maximal zehn Prozent für ihre Beschäftigten im Einzelhandel vorzunehmen. Diese Verbandsempfehlung, die sowohl Löhne als auch Gehälter umfasst, kann frühestens mit Beginn des neuen Tarifjahres im Tarifgebiet umgesetzt werden. Auszubildendenvergütungen dürfen ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 entsprechend erhöht werden. Dabei gilt: Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits auf Basis der letzten Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben wurden, ist eine Anhebung im Rahmen dieser neuen Verbandsempfehlung dann dort nur in Höhe der Differenz zulässig.

Umsetzung ist freiwillig

Mit dieser neuerlichen Verbandsempfehlung der Handelsverbände sollen zumindest die tarifgebundenen Unternehmen, die es sich trotz der weiterhin äußerst schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leisten können, ihren Mitarbeitern diese gute Nachricht überbringen können. „Die Branche war und ist unterschiedlich hart von der Kaufzurückhaltung in der Corona-Pandemie und den aktuellen globalen Konflikten betroffen, daher wird es auch Unternehmen geben, die nicht mitziehen können“, so der HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Das sei völlig in Ordnung, es bestehe keinerlei rechtliche Verpflichtung diese umzusetzen.


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