Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
07.06.2023, 13:14 Uhr
Radentscheid Bayern für unzulässig erklärt
Der Radentscheid Bayern wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Die Initiative respektiert die Entscheidung, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern vergleichsweise sehr hoch angesetzt werden.
Der Radentscheid Bayern wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt.
(Quelle: Ralph Niepel)
Am 10. Mai hatten die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Radl-Volksbegehrens berufenen Richterinnen und Richter die Beauftragte des Radentscheids Bayern, sowie die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages angehört und für den 7. Juni ihr Urteil angekündigt. Heute wurde mitgeteilt, dass der Radentscheid Bayern, so wie fast alle vorherigen Volksbegehren, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurden, nicht zugelassen wird.
Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“
„Statt den Dialog mit der Volksbegehrensinitiative zu suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat die Staatsregierung formalistische Winkelzüge gemacht und im Hintergrund an einem weichgespülten eigenen Entwurf für ein Radgesetz gearbeitet“, so Andreas Kagermeier vom VCD Bayern.
Bayern soll fahrradfreundlicher werden
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern müsse dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen. Aus Sicht der Initiative müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungsmaßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.