Pedelec-Akkus in der EU 18.03.2021, 09:00 Uhr

Conebi fordert: Rücknahme von Elektroradbatterien weiter nur durch Fachhandel

Die EU plant ein neues Batteriengesetz. Der Herstellerverband Conebi fordert: Auch künftig sollen Fahrradhändler sich auf die Rücknahme von Elektrorad-Akkus beschränken dürfen. Diese Akkus sollen außerdem nicht durch andere Einzelhändler zurückgenommen werden.
Gepäckträger-Akku
(Quelle: Conebi)
Die EU will weltweit Maßstäbe für nachhaltigere Batterien setzen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Design, Produktion, Wiederverwendung und Recycling. Dafür hat die EU ein neues Batteriengesetz vorgeschlagen. Diesen Vorschlag hat die Neuberger E-Bike-Arbeitsgruppe des europäischen Herstellerverbands Conebi, dieser vertritt den ZIV, analysiert. Darum hat Conebi kürzlich ein Treffen mit der Europäischen Kommission abgehalten, in dem die potenziellen Vorteile sowie die Risiken für die Branche hervorgehoben wurden. 
Die EU-Kommission schlägt vor, dass Elektroradbatterien nicht mehr als Industriebatterien, sondern künftig als Gerätebatterien eingestuft werden, ähnlich wie andere Batterien, die häufig von Verbrauchern gehandhabt werden. Darüber hinaus wird eine neue Unterkategorie für Batterien für leichte Transportmittel wie zum Beispiel Pedelecs vorgeschlagen. Die Fahrradindustrie hofft, dass dies spezielle Sammelsysteme für diese Batterietypen ermöglicht. 
Fahrradhändler sollen nur Elektrorad-Akkus annehmen müssen
Andernfalls könnte es nämlich im schlimmsten Fall die gleichen Sammelsysteme für alle Gerätebatterien geben, also Haushaltsbatterien der Typen AA, AAA, sowie Knopfzellen und Handybatterien und Pedelec-Batterien im gleichen System. Fahrradhändler, die alte Pedelec-Batterien annehmen, müssten dann auch andere Haushaltsbatterien annehmen. Bisher müssen sie dies nicht. Und Händler aus anderen Branchen müssten auch Pedelec-Batterien annehmen, obwohl für diese weitere Sicherheitsbestimmungen als für Haushaltsbatterien gelten. Conebi hofft darum, dass die Sammelsysteme weiterhin zwischen diesen Batterien unterscheiden, sodass Fahrradhändler auch weiterhin nur Elektroradbatterien annehmen müssten, so wie dies bereits der Fall mit dem deutschen Sammelsystem GRS ist.
Es gibt jedoch auch verschiedene Aspekte, die weiter geklärt werden müssen. Beispielsweise sind Gerätebatterien derzeit auf ein Gewicht von fünf Kilogramm begrenzt, was ein Problem für E-Bike-Batterien darstellen könnte, da es seit einigen Jahren auch Pedelec-Akkus mit größerer Kapazität und damit mehr Gewicht gibt. Darüber hinaus sind Batterien für „leichte Transportmittel“ derzeit auf „Fahrzeuge mit einem Elektromotor von weniger als 750 Watt“ beschränkt. S-Pedelecs jedoch haben stärkere Motoren. Darum schlägt Conebi vor, die Grenzwerte auf die Energiekapazität von Batterien zu stützen, und schlägt zwei Kilowattstunden als Grenzwert vor, was alle gängigen Elektrorad-Batterien abdecken würde. 
Conebi sieht bei Batterien besonderen Handlungsbedarf, weil dieses Teil, anders als bisher verwendete Fahrradteile, üblicherweise nicht vom Fahrradfachhandel repariert werden kann. Während die Fahrradindustrie seit langem die Langlebigkeit ihrer Produkte durch deren ausgeprägte Reparaturfähigkeit sichert, etwa durch den Austausch von Reifen, Bremsen oder Antriebsteilen, ist dies bei Batterien anders. Reparatur und Wiederaufarbeitung ist hier nicht so einfach möglich. Daher rät Conebi dringend davon ab, die Reparatur oder Wiederaufarbeitung von Batterien zu erleichtern. Insbesondere für nicht autorisierte Dritte.
Lithium-Ionen-Batterien und damit E-Bike-Batterien müssen strenge Prüfungen bei der Produktzertifizierung bestehen und werden nach internationalem Recht als gefährliche Güter behandelt. Nur die jeweiligen Batteriehersteller kennen ihr Produkt vollständig und können sicherstellen, dass dieses für den Verbraucher sicher ist. Der Verbraucher soll ein sicheres, zuverlässiges Produkt erhalten, und dies kann nur vom Hersteller sichergestellt werden, so Conebi. Eine manipulierte Batterie erfüllt mit geringerer Wahrscheinlichkeit diese strengen Sicherheitsstandards.
Conebi wird zu diesem Thema auch direkt an einer Studie beteiligt sein, die von der GFS, der Forschungsagentur der Europäischen Kommission, organisiert wird. Seit dem Frühjahr 2020 unterstützt Conebi die EU-Kommission aktiv bei der Ausarbeitung des kürzlich veröffentlichten Vorschlags für eine neue EU-Batterieverordnung.



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