EU-Studie 23.03.2021, 10:20 Uhr

Pedelecs bleiben Fahrräder

Mehrere europäische Fahrradverbände freuen sich: Pedelecs sollen weiter so einfach genutzt werden dürfen wie gewohnt. Für S-Pedelecs und Cargo-Räder könnte es Erleichterungen geben.
EU-Parlament in Brüssel
(Quelle: Pixabay)
Das britische TRL-Institut (Transport Research Laboratory) hat sich in seiner Studie zu Pedelecs gegen eine Typgenehmigung dieser Verkehrsmittel ausgesprochen. Die Studie wurde im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt und vergangene Woche in Brüssel vorgestellt. Das TRL empfiehlt der Kommission, sie solle „sicherstellen, dass Epacs (Electrically Power Assisted Cycles) außerhalb des Geltungsbereichs der nächsten EU-Typgenehmigungsgesetzgebung bleiben“ und dass ihre Vorschriften „die Entwicklung der Cargo-Bike-Industrie nicht behindern sollten.“ 
Manuel Marsilio, Generaldirektor des europäischen Fahrradverbands Conebi und damit auch Vertreter des ZIV, befürwortet die Einstufung des Pedelec weiter als Fahrrad und nicht als Motorrad: „Eine Änderung seines rechtlichen Status hätte enorme Auswirkungen auf Verkauf und Produktion gehabt“, so Marsilio. Endgültig sicher ist der Ausschluss von Pedelecs aus der überarbeiteten EU-Typgenehmigungsgesetzgebung noch nicht: 2022 wird die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag bekannt geben, der dann mit den anderen EU-Behörden ausgehandelt wird. Marsilio kündigt an: „Wir stehen erst am Anfang des Prozesses auf europäischer Ebene und freuen uns auf einen sehr positiven und konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission und den anderen Interessengruppen, so wie bereits bei der EU-Regulation 168/2013 vor einigen Jahren, um das kontinuierliche Wachstum unseres Sektors im Rahmen des Europäischen Green Deal zu unterstützen.“
Erleichterungen für S-Pedelecs denkbar
Das S-Pedelec, derzeit von der strengen EU-Typgenehmigung erfasst, soll nach der Empfehlung von TRL aus dieser so genannten „Moped-Kategorie" entfernt werden. Damit könnten die strengen Auflagen zu Führerschein, Kennzeichen, Helm und dem Nutzungsverbot von Radwegen möglicherweise abgemildert werden. Die Verbände begrüßen dies und sehen hier noch Diskussionsbedarf.
Uneinigkeit bei Nischenprodukten
TRL empfiehlt außerdem, die Straßenverkehrsvorschriften für neue Verkehrsmittel wie Stand- und Sitz-Elektroroller, selbstbalancierende elektrische Einräder, Hoverboards, Segways und elektrische Skateboards an die bestehenden nationalen Vorschriften für Fahrräder anzupassen.  
Diese sollten als Personal Mobility Devices (PMDs) gemeinsam mit Pedelecs in einer neu zu schaffenden Kategorie einer veränderten Gesetzgebung unterliegen. Pedelecs sollten nach den Vorstellungen des TRL aus der Maschinenrichtlinie herausgenommen werden. Damit würde der Verband Leva-EU eine zentrale Forderung durchsetzen (SAZbike berichtete hier). Der Verband äußert sich auf seiner Website dazu. Conebi betont hier abermals, dass eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen erforderlich ist.
Auch andere Empfehlungen der Forscher bergen Diskussionsstoff. So soll etwa die Motorkraft nur so begrenzt werden, dass diese die Entwicklung neuer Verkehrsmittel nicht behindert: 1.000 Watt dürfte so ein Motor leisten, findet das TRL-Institut. Auch die umstrittene Kategorie L1e-A (bis 25 km/h Tretunterstützung, aber mehr als 250 Watt Motorleistung) soll auf 45 Stundenkilometer erweitert werden und der bisher erlaubte maximale Unterstützungsfaktor des vierfachen an Pedalkraft durch den Motor soll entfallen. Das würde eine wesentliche Forderung von Transportradherstellern erfüllen. So forderte Markus Riese von Riese & Müller letztes Jahr die Aufhebung dieses Faktors für sicheres Bergauffahren mit E-Lastenrädern: „Faktor Vier erlaubt es kaum, zehn Stundenkilometer zu erreichen, und wenn Sie dann beispielsweise mit zwei Kindern vorne gezwungen sind, auf der Straße zu fahren, riskieren Sie ihr Leben.“ 
Die Ergebnisse der Studie finden sich kurz zusammengefasst hier.



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