Corona-Krise
06.05.2020, 15:59 Uhr
Regierung und Länder beschließen weitere Lockerungen
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben in der Corona-Krise weitere Lockerungen beschlossen. Allerdings sollen die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni aufrecht erhalten werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer neue Beschlüsse in der Corona-Krise gefasst. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen kommt es zu weiteren Lockerungen. So sollen Schulen und Kindertageseinrichtungen stufenweise wieder öffnen, die Fußball-Bundesliga darf ab Mitte Mai wieder starten und auch Gastronomie und Hotels sollen bald wieder öffnen. Nichtsdestotrotz gelten weiter Hygienevorgaben und auch die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni aufrecht erhalten. Allerdings dürfen sich jetzt auch Familien aus zwei Haushalten treffen.
Für den Einzelhandel werden jegliche Flächenbeschränkungen, wie die viel diskutierte 800-Quadratmeter-Regel, aufgehoben. Stattdessen soll es nur noch Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal, bezogen auf die Verkaufsfläche. Die Einzelhändler sollen jedoch den Zugang in die Geschäfte steuern. Zudem sollen Warteschlangen vermieden werden. Speziell für die Gastronomie wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Diese Senkung ist befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Juli 2021.
Ebenfalls wieder erlaubt werden soll der Freizeitsport draußen, allerdings gelten auch hier Auflagen. So soll unter anderem ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis zwei Metern gewahrt werden. Zudem soll der Sport kontaktfrei bleiben. Für die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden. Die Spitzenverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes haben für die einzelnen Sportarten Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt. Ziel dabei ist, dass bei der Sportausübung zu keinen Infizierungen mit dem Coronavirus kommen soll.
Für den Einzelhandel werden jegliche Flächenbeschränkungen, wie die viel diskutierte 800-Quadratmeter-Regel, aufgehoben. Stattdessen soll es nur noch Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal, bezogen auf die Verkaufsfläche. Die Einzelhändler sollen jedoch den Zugang in die Geschäfte steuern. Zudem sollen Warteschlangen vermieden werden. Speziell für die Gastronomie wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Diese Senkung ist befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Juli 2021.
Ebenfalls wieder erlaubt werden soll der Freizeitsport draußen, allerdings gelten auch hier Auflagen. So soll unter anderem ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis zwei Metern gewahrt werden. Zudem soll der Sport kontaktfrei bleiben. Für die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden. Die Spitzenverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes haben für die einzelnen Sportarten Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt. Ziel dabei ist, dass bei der Sportausübung zu keinen Infizierungen mit dem Coronavirus kommen soll.