Erste Bilanz der Versicherer 15.02.2022, 09:47 Uhr

Hohe Unfallschäden durch E-Scooter

E-Scooter weisen eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds, zeigt die erste Auswertung der deutschen Versicherer.
1.150 Schadenfälle durch E-Scooter registrierten die Kfz-Haftpflichtversicherer im Jahr 2020.
(Quelle: Shutterstock / Blackday)
Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadenbilanz vorgelegt. „2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro.“ E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds.

Versicherer fordern Polizeikontrollen von E-Scootern

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, sagte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Schilderwechsel für E-Scooter: ab März nur noch grüne Kennzeichen

Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.



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