Nachteile für Unternehmen und Lieferanten 23.10.2023, 09:34 Uhr

Bundesrat und Einzelhandel lehnen EU-Vorschlag zu Zahlungsfristen ab

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Ablehnung des Bundesrats zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung. Mit dieser will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken.
Der EU-Vorschlag schränkt laut HDE und Bundesrat die Zahlungsflexibilität erheblich ein.
(Quelle: Shutterstock / Zephyr_p)
„Schon der Titel des Entwurfs führt die Bürger in die Irre, da damit nicht primär die pünktliche Zahlung gewährleistet, aber stattdessen die Vertragsfreiheit empfindlich eingeschränkt werden soll“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Künftig müssten Unternehmen nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Rechnung ihres Lieferanten immer innerhalb von 30 Tagen bezahlen, abweichende Vereinbarungen zu längeren Fristen wären unzulässig. Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme die „starren Zahlungsziele“ des Verordnungsvorschlags ab.
„Die Länderkammer hat zurecht erkannt, dass auch ein Lieferant ein Interesse an längeren Zahlungsfristen haben kann. Wie vom Bundesrat gefordert, muss es deshalb auch in Zukunft möglich bleiben, längere Zahlungsfristen zu vereinbaren, wenn dies für keine Vertragspartei grob unbillig ist“, so Genth weiter. Nur so werde dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Interessen der Parteien in den Vertragsbeziehungen hinreichend Rechnung getragen. Unflexible Regelungen sieht der HDE mit der Gefahr erheblicher Liquiditätsprobleme verbunden. Sollte sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durchsetzen, befürchtet der Verband für den Einzelhandel negative Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt und möglicherweise auch auf das Preisniveau. Kleinere Lieferanten hätten demnach voraussichtlich Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren größeren Konkurrenten.

Neue Behörde wird abgelehnt

Als vollkommen unverständlich bewertet der HDE den Wunsch der EU-Kommission, die Einhaltung der neuen Vorgaben mit einer eigenen Behörde überwachen zu wollen. Das bestehende Instrumentarium zur Durchsetzung zivilrechtlicher Vorgaben funktioniere bereits sehr effizient. Auch mit Blick auf die Entbürokratisierung seien neue staatliche Stellen ohne konkreten Nutzen für die Wirtschaft abzulehnen.


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