Aktuelle Umfrage 23.09.2024, 09:01 Uhr

Handelsunternehmen beklagen immer weitere Erhöhung der Bürokratielasten

Laut einer aktuellen HDE-Umfrage sehen sich 97 Prozent der Handelsunternehmen mit einem wachsenden Bürokratieaufwand konfrontiert. Dokumentations- und Berichtspflichten belasten den Arbeitsalltag zunehmend.
Bürokratie belastet den Arbeitsalltag vieler Unternehmen.
(Quelle: Shutterstock / Pickadook)
Die Entbürokratisierung bleibt für deutsche Handelsunternehmen ein unerfülltes Versprechen. Eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) unter rund 500 Unternehmen zeigt, dass 97 Prozent der Befragten in den letzten fünf Jahren einen Anstieg der bürokratischen Lasten gespürt haben. Fast zwei Drittel berichten sogar von einer deutlichen Erhöhung.
Besonders gegängelt sehen sich die Händlerinnen und Händler durch Dokumentations- (74 Prozent) und Berichtspflichten (71 Prozent). Für größere Unternehmen sind Berichtspflichten und EU-Regeln häufig ein Ärgernis, im Mittelstand stehen steuerrechtliche Anforderungen im Fokus. Vor allem in den Bereichen Personal (77 Prozent) und Steuern (69 Prozent) geht es bürokratisch zu. Datenschutzrecht (73 Prozent) und Arbeitsrecht (61 Prozent) sind angesichts der vielen Vorgaben und Arbeitgeberpflichten oft Hindernisse im Arbeitsalltag der Unternehmen.

Änderung notwendig

„So kann es nicht weitergehen. In den letzten Jahren gab es gute Ansätze, aber es reicht nicht. Wir brauchen mutigere und größere Schritte bei der Entbürokratisierung“, so der HDE-Präsident Alexander von Preen. Bei der Arbeitszeit gehe es um mehr Flexibilisierung, die starre tägliche Höchstarbeitszeit werde den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Es brauche den Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz. Mit Blick auf die Arbeitszeitdokumentation sollte eine schlankere Lösung gefunden werden. Die damit verbundenen Dokumentationspflichten müssten entschlackt werden. Zudem sei es notwendig, die zusätzlichen nationalen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Damit würden EU-weit einheitlich die Regelungen der DSGVO gelten.


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