Rekordkrankenstand 09.01.2025, 08:32 Uhr

HDE fordert die Abschaffung telefonischer Krankschreibungen

Nachdem große Krankenkassen für das vergangene Jahr einen Rekordkrankenstand gemeldet haben, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Verbesserungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Der HDE hält die gesetzlichen Vorgaben für Krankmeldungen für impraktikabel.
(Quelle: Shutterstock/Prostock-studio)
Seit Dezember 2023 ist für gesetzlich Versicherte in Deutschland bei leichten Erkrankungen für maximal fünf Arbeitstage eine telefonische Krankschreibung möglich, sofern die Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis bekannt sind.
„Die telefonische Krankschreibung muss abgeschafft werden. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung sind die Krankenschreibungen stark angestiegen“, sagt Steven Haarke, Geschäftsführer für Arbeit und Soziales beim HDE. Es müsse ausprobiert werden, ob die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zu einem Rückgang der aktuell hohen Anzahl an Krankschreibungen führe. Außerdem diene der Besuch beim Arzt auch dem Schutz der erkrankten Beschäftigten, denn bei einem Arztbesuch könnten auch sonstige Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert werden.
„Der Rekordkrankenstand im Jahr 2024 ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber und schwächt inzwischen auch die Wettbewerbsfähigkeit“, beklagt Haarke.

„Das ist viel zu aufwendig“

Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt laut HDE bei den Arbeitgebern weiterhin unnötig für Probleme in der Praxis. Seit Beginn 2023 ist das Meldeverfahren zur eAU für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitgeber müssen demnach die eAU ihrer Beschäftigten bei der jeweiligen Krankenkasse jeweils eigenständig abfragen, im sogenannten Pull-Verfahren. „Das ist viel zu aufwendig und überhaupt nicht praxistauglich. Sinnvoller ist die Einführung eines einfachen Push-Verfahrens, bei der die Krankenkassen den Arbeitgeber automatisch digital über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Beschäftigten informiert“, so Haarke. Für Beschäftigte besteht weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden.
Deutschland hat zudem eine der großzügigsten arbeitgeberfinanzierten gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Beschäftigte weltweit. Haarke dazu: „Im Falle einer fortgesetzt schlechten wirtschaftlichen Entwicklung wäre natürlich zu diskutieren, ob das so noch angemessen ist.“ Allerdings gibt er auch zu bedenken, dass diese Debatte bereits in der Vergangenheit hochkontrovers geführt worden sei und in vielen Großbranchen inzwischen auch tarifliche Regelungen bestehen, die analog der aktuellen Gesetzeslage eine 100-prozentige Entgeltfortzahlung ohne Karenztag.


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