Bundeskabinettsbeschluss
08.11.2024, 10:42 Uhr
Neue Regeln für Batterierückgabe und -sammlung beschlossen
Das Bundeskabinett hat Änderungen im nationalen Batterierecht beschlossen, die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Rückgabe von Altbatterien an Wertstoffhöfen erleichtern sollen. Die Anpassungen setzen die neue EU-Batterieverordnung um.
Bundeskabinett beschließt neue Regeln für bessere Sammlung von Batterien.
(Quelle: Shutterstock / Vitstyle)
Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) will die Bundesregierung das deutsche Batteriegesetz an die Vorgaben der EU-Batterieverordnung anpassen. Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher Altbatterien aus E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben, um eine nachhaltigere Sammlung und Verwertung zu fördern.
Um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, bleiben die bisher etablierten Strukturen zur Gerätebatterieentsorgung bestehen und werden auf Batterien aus Leichtverkehrsmitteln ausgeweitet. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht in der neuen EU-Batterieverordnung einen „wichtigen Meilenstein für eine bessere Kreislaufwirtschaft“. Künftig sollen mehr Batterien aus recycelten Rohstoffen hergestellt werden.
Das BattDG, enthält auch strenge Vorgaben zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Rücknahme von Lithium-Ionen-Batterien, um Risiken wie Selbstentzündungen zu minimieren. Zudem regelt das Gesetz die Zulassung von Herstellerorganisationen und die Verpflichtung zu Sicherheitsleistungen.
Im nächsten Schritt wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im Anschluss muss das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat wird anschließend erneut beteiligt. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten.