TCS-Zählung
03.07.2023, 11:51 Uhr
Viele Schweizer Zweiradfahrende tagsüber ohne Licht unterwegs
Der Schweizer Verkehrsclub TCS hat im April und Mai gezählt, wie viele Fahrräder, Elektrofahrräder, Elektroroller und Elektro-Scooter mit vorschriftsmäßig eingeschaltetem Licht am Tag unterwegs waren. Viele gefährden sich selber, indem sie ohne Licht unterwegs sind.
Laut Gesetz müssen in der Schweiz Elektrofahrräder (bis 25 oder 45 km/h), Elektroroller (bis 20 oder 25 km/h) und Elektro-Scooter am Tag mit eingeschaltetem Vorderlicht fahren.
(Quelle: TCS)
Bei 43 Zählungen im April und Mai wurden 2.971 Fahrräder, Elektrofahrräder (bis 25 bzw. 45 km/h), Elektroroller mit (bis 25 km/h) und ohne (20 km/h) Pedale und Elektro-Scooter erfasst. Für die erfassten Zweiräder, die in der Schweiz als Kleinkrafträder gelten, schreibt das Gesetz vor, dass Elektrofahrräder (bis 25 oder 45 km/h), Elektroroller (bis 20 oder 25 km/h) und Elektro-Scooter am Tag mit eingeschaltetem Vorderlicht fahren müssen. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen Vorderlicht und Rücklicht eingeschaltet sein. Nichtmotorisierte Fahrräder, sie gelten nicht als Kleinkrafträder, sind von dieser Pflicht am Tag ausgenommen, jedoch nicht bei Dunkelheit.
In der Realität wird diese Pflicht allerdings nicht eingehalten. Während 91 Prozent der schnellen Elektrofahrräder, die vom TCS gezählt wurden, das Licht am Tag tatsächlich einschalten, sind es bei den Elektrofahrrädern bis 25 km/h nur noch 76 Prozent. Noch schlechter ist die Situation bei den Elektrorollern: Hier erfüllen nur 72 Prozent die Vorschrift. Der Anteil der Elektro-Scooter schließlich, die am Tag mit Licht fahren, gibt Anlass zur Beunruhigung: Nur 32 Prozent von ihnen halten sich an das Gesetz. Bei den nicht motorisierten Fahrrädern sind es zwar ebenfalls nur 32 Prozent; allerdings gilt in diesem Fall auch keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
Initiative des TCS für bessere Sichtbarkeit
Der TCS hat die Zählung im Anschluss an eine erste Erhebung im Herbst durchgeführt. Damit will der Club den aktuellen Stand bei der Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung bei Tag und bei Nacht ermitteln und für die hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit sensibilisieren. Zu diesem Zweck veröffentlicht der TCS auf seiner Website eine Reihe von Empfehlungen für Zweiräder und führt seit mehreren Jahren die Verkehrssicherheitskampagne Made Visible mit dem Ziel durch, die Sichtbarkeit der Straßenverkehrsteilnehmer zu verbessern und auf diese Weise Unfälle zu vermeiden.
Im Einzelnen lauten die Empfehlungen des TCS:
- Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen immer das Licht einschalten. Vorderlicht und Rücklicht sind dann Pflicht.
- Tagsüber das Vorderlicht einschalten. Dies ist seit dem 1. April 2022 für alle Elektrovelos sowie für Elektroroller Pflicht.
- Die Beleuchtung darf nicht blinken und muss vorn weiß und hinten rot sein.
- Vorn weiße und hinten rote Reflektoren anbringen
- Vorn und hinten an den Pedalen gelbe Reflektoren anbringen
- Helle, reflektierende Kleidung (Westen, Armbinden oder Streifen) tragen