Referendum im Kanton Zug
26.11.2024, 11:23 Uhr
Wähler schränken Mountainbiken im Wald ein
Die Stimmbevölkerung des Schweizer Kantons hat am Sonntag, 24. November, über ein neues Waldgesetz abgestimmt. Das Gesetz wurde deutlich angenommen und hat für MTB-Fahrer drastische Folgen.
Die Stimmbevölkerung im Kanton Zug hat der MTB-Community eine Abfuhr erteilt.
(Quelle: Shutterstock/lzf)
Das Mountainbiken gehört neben dem Wandern zu den beliebtesten Sportarten in der Schweiz. Hauptgrund ist die Zugänglichkeit des gut ausgebauten Schweizer Wanderwegnetzes. Dieses steht bisher in den meisten Kantonen für Fahrten auf Stollenreifen offen. Allerdings ist diese Regelung umstritten und im Kanton Zug steht künftig eine deutliche Verschärfung an – in Form eines neuen Waldgesetzes.
Gegen dieses Gesetz, das Mountainbiken nur noch auf Waldstraßen und auf im Richtplan ausdrücklich als Bike-Routen festgelegten Strecken erlaubt, hatte die Interessengruppe (IG) Mountainbike zusammen mit lokalen Radsportvereinen mobilisiert und die notwendigen Unterschriften für ein Referendum gesammelt.
Gegen dieses Gesetz, das Mountainbiken nur noch auf Waldstraßen und auf im Richtplan ausdrücklich als Bike-Routen festgelegten Strecken erlaubt, hatte die Interessengruppe (IG) Mountainbike zusammen mit lokalen Radsportvereinen mobilisiert und die notwendigen Unterschriften für ein Referendum gesammelt.
Nederlage für MTB-Enthusiasten
Das Abstimmungsergebnis war deutlich. Nach Angaben der Staatskanzlei des Kantons Zug wurden bei einer Stimmbeteiligung von 51,2 Prozent insgesamt 28.397 Ja-Stimmen und 10.633 Nein-Stimmen gezählt. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 72,8 Prozent und bedeutet damit eine klare Niederlage für die IG Mountainbike. Allerdings bleibt der IG noch die Möglichkeit das neue Waldgesetz dahingehend zu entschärfen, dass attraktive MTB-Routen in die Richtplananpassung aufgenommen werden, um eine Beschränkung des Radfahrens auf Waldstraßen zu verhindern.