COVID-19
13.08.2020, 10:52 Uhr
HDE für Verlängerung der Kurzarbeitsregelung
Nach einer aktuellen Schätzung des ifo-Instituts waren im Einzelhandel in Deutschland im Juli rund 240.000 Beschäftigte in Kurzarbeit (Vormonat: 400.000). Die Zahl ist damit zwar rückläufig, allerdings weiter auf hohem Niveau. Daher regt der HDE eine Verlängerung an.
Der Rückgang bei der Kurzarbeit lässt sich über fast alle Branchen hinweg feststellen. So waren in der Gesamtwirtschaft laut ifo-Institut im Juli weiterhin 5,6 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Damit wird Kurzarbeit nach wie vor in einem beispiellosen Umfang eingesetzt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich deshalb für eine Verlängerung der befristeten Sonderregeln bei Kurzarbeit aus. „Die Regelbezugsdauer von Kurzarbeitergeld sollte auf 24 Monate verlängert werden. Das wäre extrem wichtig, damit die Unternehmen die schwierige Situation gemeinsam mit ihren Mitarbeitern besser meistern können“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Zusätzliche Kosten müssten aus dem Bundeshalt gestemmt werden, höhere Sozialversicherungsbeiträge wären kontraproduktiv. Insbesondere viele Nicht-Lebensmittelhändler leiden weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie und kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz.
Die Große Koalition hatte im Juni beschlossen, im September 2020 eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorzulegen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich deshalb für eine Verlängerung der befristeten Sonderregeln bei Kurzarbeit aus. „Die Regelbezugsdauer von Kurzarbeitergeld sollte auf 24 Monate verlängert werden. Das wäre extrem wichtig, damit die Unternehmen die schwierige Situation gemeinsam mit ihren Mitarbeitern besser meistern können“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Zusätzliche Kosten müssten aus dem Bundeshalt gestemmt werden, höhere Sozialversicherungsbeiträge wären kontraproduktiv. Insbesondere viele Nicht-Lebensmittelhändler leiden weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie und kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz.
Die Große Koalition hatte im Juni beschlossen, im September 2020 eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorzulegen.
Autor(in)
Susa
Schreiner