Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
07.10.2019, 17:32 Uhr
Kommt Gnadenfrist für neue Kassenregel?
Möglicherweise wird Fachhändlern zur Umstellung der Ladenkassen auf Systeme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) wenige Monate mehr Zeit gewährt. Dies ist sei jedoch an Bedingungen geknüpft.
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Kassen oder Warenwirtschaften mit integrierter Kasse nur noch mit angeschlossener zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Nachdem bereits vor einiger Zeit über einen Aufschub zur Umsetzung spekuliert wurde, verdichten sich jetzt die Anzeichen dafür: Nach Angaben des Kassensoftware-Anbieters Velodata habe es einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene gegeben, mit der sich die Finanzverwaltung auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt haben soll. Die Pflicht zur Umstellung würde also nicht berührt, nur würden Verstöße danach nicht unmittelbar sanktioniert werden. Der Software-Anbieter beruft sich bei dieser Mitteilung auf den bayerischen Finanzminister Albert Füracker, und verweist darauf, dass die Behörde dies noch nicht offiziell bestätigt habe.
Viele Experten nahmen noch zu Jahresbeginn an, dass der Umstellungstermin vom 1. Januar verschoben werde, da die TSEs nicht rechtzeitig verfügbar seien. Zurzeit ist dem Kassenexperten Koll zwar keine endgültig beschlossene Übergangsregelung bekannt, er will aber nicht ausschließen, dass diese noch kommt. „Vermutlich erst in letzter Minute und mit kurzer Frist“, so Koll, und dazu dann unter Umständen an den Nachweis gebunden, das der Händler die TSE beim Hersteller bereits bestellt habe und der Lieferant im Rückstand sei. Es gilt also nach wie vor: Der Fachhandel sollte die neue Regel umsetzen, um nicht schuldhaft in Verzug zu geraten. Velodata teste bereits TSEs und werde nach eigener Aussage voraussichtlich zum Stichtag 1. Januar 2020 liefern können.