Orientierung für Fachhandel 08.07.2018, 08:00 Uhr

Neue Richtlinien zu Pedelec-Tuning und Nachrüstmotoren

Die Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Rädern und Pedelecs hat zwei Merkblätter zu den Themen „Tuning von Pedelecs“ und „Nachrüstung von Fahrrädern“ veröffentlicht.
Diese Organisationen haben die Leitlinien erarbeitet.
Darin wird auf jeweils einer Seite erläutert, wann von Tuning oder Nachrüstung gesprochen wird, welche Folgen das für das jeweilige Fahrzeug hat und welche rechtlichen Konsequenzen für den Händler bzw. den Fahrzeugnutzer zu erwarten sind. „Die Merkblätter dienen dem Fachhandel zur Orientierung und ermöglichen einen kompetenten Umgang mit entsprechenden Kundenanfragen“, heißt es in einem Statement des Arbeitskreises. „Anhand der Merkblätter ist es jedem verantwortungsbewussten Fachhändler möglich, sich gegenüber unseriöser Praxis abzugrenzen.“
Bereits Ende 2015 hatten die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Rädern, insbesondere Pedelecs veröffentlicht. Im vergangenen Jahr folgte dann – in Zusammenarbeit mit dem Tüv Rheinland und Velotech.de – ein entsprechender Leitfaden auch für schnelle S-Pedelecs. Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen, die ein CE-Zeichen aufweisen, verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch die Leitfäden, die als Handlungsempfehlung einzustufen sind, klar geregelt.
An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind die folgenden Verbände und Firmen beteiligt: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), Tüv Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).



Das könnte Sie auch interessieren