Neue Regelung
27.02.2025, 10:43 Uhr
Italien lockert Vorschriften für Fahrradtransport
Gute Nachrichten für alle, die mit dem Auto und einem Fahrradträger nach Italien reisen: Eine bisher strenge Vorschrift entfällt, sodass der Transport von Fahrrädern auf der Anhängerkupplung deutlich einfacher wird.
Von der Änderung auf Italiens Straßen sind auch deutsche Urlauber betroffen.
(Quelle: Shutterstock / alexgo.photography)
Bisher mussten Autofahrerinnen und -fahrer, die ihre Fahrräder auf einem Heckträger transportierten, eine 50 mal 50 Zentimeter große, rot-weiß schraffierte Warntafel aus Wellblech anbringen. Diese Vorschrift sorgte oft für Verwirrung und führte bei Nichtbeachtung zu Strafen. Nun hat Italien diese Regelung ersatzlos gestrichen, was insbesondere für Urlauberinnen und Urlauber eine deutliche Erleichterung bedeutet.
Laut ADAC gilt die neue Regel für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUV, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) unter folgenden Bedingungen:
- Kein Warntafelzwang, wenn der Fahrradträger eine eigene Beleuchtung und ein Wiederholungskennzeichen besitzt.
- Fahrräder dürfen seitlich maximal 30 Zentimeter über das Fahrzeug hinausragen.
- Gilt nur für Fahrradträger auf der Anhängerkupplung – für Dachträger bestehen weiterhin separate Regeln.
Auch in Deutschland gelten Vorschriften für den Transport von Fahrrädern mit einem Heckträger. So muss das Kennzeichen sichtbar sein und gegebenenfalls ein zusätzliches Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Ist die Beleuchtung verdeckt, ist eine eigene Lichtanlage am Fahrradträger Pflicht.