Initiative des ADFC Bayern 13.06.2024, 10:59 Uhr

Verkehrssicherheit braucht die „Vision Zero“

Zum Tag der Verkehrssicherheit am 15. Juni appelliert der ADFC Bayern an die Bayerische Staatsregierung, der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden höchste Priorität einzuräumen.
Tempo-30-Schild
(Quelle: ADFC)
2023 kamen auf Bayerns Straßen 85 Radfahrende zu Tode, 18.145 Menschen auf dem Fahrrad wurden verletzt. Das ist weit entfernt von der „Vision Zero“, also von null Verkehrstoten und Verletzten. Die Landesversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern hat im April einstimmig beschlossen, die „Vision Zero“ zum Schwerpunkt der Interessenvertretung zu machen.

Keine Vision Zero im bayerischen Radgesetz

Auch das Bündnis Radentscheid Bayern hatte in seinem Entwurf für ein bayerisches Radgesetz das Ziel der „Vision Zero“ aufgenommen. Vor einem Jahr hatte der bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren jedoch für unzulässig erklärt. Im kurz darauf von der Staatsregierung anstelle des Radgesetzentwurfs des Radentscheids vorgelegen Bayerischen Radgesetz kommt die „Vision Zero“ hingegen nicht vor. Bernadette Felsch, Vorsitzende des ADFC Bayern, sagt: „Der Schutz von ungeschützten Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, insbesondere auch von Kindern und Senioren und Seniorinnen, muss oberste Priorität haben. Die „Vision Zero“ kann nur dann ernsthaft verfolgt werden, wenn die Kommunen auch Verkehrsberuhigung und klar vom Kfz-Verkehr getrennte Fuß- und Radwege ermöglichen können.“

ADFC Bayern will Staatsregierung in Sachen Fahrrad beraten

Dafür brauche es den politischen Willen und das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, wie Eltern-, Senioren- und Verkehrsverbände, Polizei und zuständige Ministerien. In Artikel 12 des Radgesetzes ist eine Zusammenarbeit in der „Radallianz Bayern“ sogar festgeschrieben. Diese Radallianz gibt es bis dato jedoch nicht. „Leider vertut die Staatsregierung die Chance auf mehr Verkehrssicherheit, indem sie Erfahrungen und Wissen ausgewiesener Expertinnen und Experten nicht nutzt“, bedauert Bernadette Felsch. Der ADFC Bayern sei gerne bereit, die Bayerische Staatsregierung in Sachen Radverkehr zu beraten. 

Mehr Verkehrssicherheit durch Reform des Straßenverkehrsgesetzes 

Mehr Spielraum für Kommunen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, böte die im letzten Jahr im Bundestag bereits beschlossene Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Doch die scheiterte im vergangenen Herbst im Bundesrat, u.a. durch die fehlende Zustimmung Bayerns. Angesichts der aktuellen Einigung von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss über die Reform des Straßenverkehrsgesetzes betont die Vorsitzende: „Im Sinne der Verkehrssicherheit für alle fordern wir den Freistaat auf, sich konstruktiv für die dringend notwendige und von zahlreichen Kommunen explizit gewünschte Reform einzusetzen.“


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