Nachhaltig zur Arbeit
31.01.2025, 12:55 Uhr
Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz gestartet
Seit dem 30. Januar 2025 können berechtigte Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz das neue Dienstrad-Leasing-Angebot nutzen. Das vollständig digitale Antragsverfahren ermöglicht die Auswahl aus über 300.000 Fahrrädern.
Das Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz hat am 30. Januar 2025 begonnen.
(Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Nachdem im Jahr 2024 der Vertrag mit der Deutschen Dienstrad als Dienstleister unterzeichnet worden war, konnten die Programmierung der Dienstradapplikation und die anschließenden Tests positiv abgeschlossen werden. „Mit dem Dienstrad-Leasing bieten wir den Bediensteten eine attraktive Möglichkeit, umweltfreundlich und gesundheitsfördernd mobil zu sein“, sagt Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Katrin Eder zum Projektstart.
Alle Beamten und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Tarifbeschäftigte in Rheinland-Pfalz haben nun die Möglichkeit, über den Deutsche Dienstrad MobilityHub – dem Online-Marktplatz mit einer Auswahl von über 300.000 Fahrrädern – oder auch direkt im Fachhandel vor Ort, Fahrräder zu beziehen. „Wir als Familienunternehmen und Mobility Technology Company möchten das Ziel der nachhaltigen Mobilitätswende zusammen mit der Digitalisierung gemeinsam in Einklang bringen. Mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz freuen wir uns über die zukünftig enge Zusammenarbeit“, erklärt Christina Diem-Puello, Geschäftsführerin Deutsche Dienstrad.
Jede und jeder Landesbedienstete kann ein Fahrrad leasen, dessen Wert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 Euro (Hersteller-UVP) nicht übersteigt. Die Bediensteten sind frei hinsichtlich der Wahl des Fahrrads (Marken, Modelle, Typen). Auch E-Bikes, Lastenräder und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen sind möglich. Beim Fahrrad-Leasing werden durch Entgeltumwandlung monatliche Nutzungsraten für die Miete durch Abzug vom Bruttogehalt bezahlt. Das Dienstrad-Leasing und Abschluss eines 36 Monate dauernden Überlassungsvertrags ist freiwillig. Das Dienstrad kann auch privat und auch von Haushaltsangehörigen genutzt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Landesbedienstete (Beamtinnen und Beamte auch ebenso wie Tarifbeschäftigte) in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz mit Anspruch auf laufende Bezüge. Ministerin Eder hofft auf eine rege Beteiligung: „Uns ist wichtig, dass auch den Bediensteten der Hochschulen und Universitäten das Dienstrad-Leasing eröffnet werden kann. Jedes weitere geleaste Fahrrad kann einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.“