Mit Elektroautos gleichgestellt
18.01.2018, 10:52 Uhr
Jetzt steuerfrei: Pedelecs aufladen beim Arbeitgeber
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass das Aufladen von Batterien für Pedelecs beim Arbeitgeber kein (!) geldwerter Vorteil ist. Damit muss dies auch nicht versteuert werden.
Die unter anderem vom Verbund Service und Fahrrad (VSF) kritisierte Benachteiligung von Pedelecs bis 25 km/h gegenüber Elektroautos dürfte also vom Tisch sein. Laut dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" galt der Vorteil der Steuerfreiheit bislang nämlich nur für Kraftfahrzeuge, etwa Elektroautos. In einer zwischenzeitlichen Feststellung des BMF, die den obersten Finanzbehörden der Länder zuging, erfolgte nun die Klarstellung zugunsten einer Gleichbehandlung der Pedelecs „aus Billigkeitsgründen“ für Fahrzeuge ohne Kennzeichnungspflicht. Dies gilt also nicht für S-Pedelecs, da für diese ein Kennzeichen vorgeschrieben ist.
Dazu erklärt Albert Herresthal, Geschäftsführer des VSF: „Wir freuen uns, dass nun eine unbürokratische Lösung gefunden wurde. Das Problem bestand ja nicht in nennenswerten Geldbeträgen, sondern in einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, den die Errechnung der Ladekosten beim Arbeitgeber und die entsprechende steuerliche Berücksichtigung verursacht hätte. Außerdem war diese Benachteiligung von Elektrofahrrädern sachlich nicht zu rechtfertigen“. Das Thema hatte auf der letzten Mitgliederversammlung des VSF Kritik ausgelöst und die Rechtslage stieß bei vielen Mitglieder auf Unverständnis.