Rettung der Innenstädte
28.09.2020, 17:00 Uhr
Handel fordert verlässliche Sonntagsöffnungen
Mit Blick auf die in den vergangenen Monaten immer wieder kurzfristig von den Gerichten gekippten Genehmigungen für Sonntagsöffnungen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) rechtssichere Lösungen.
Auch mit Blick auf die für viele Geschäfte in der Corona-Krise schwierige Lage könne dies einen wertvollen Beitrag zur Rettung der Innenstädte leisten. Dazu HDE-Präsident Josef Sanktjohanser: „Die zahlreichen kurzfristigen Absagen von bereits genehmigten Sonntagsöffnungen in der ganzen Republik sind für die Händler in der aktuellen Lage kaum zu verkraften. Denn viele haben Werbung geschaltet und Personaleinsatzpläne angepasst. Da entstehen zusätzliche Verluste, das ist in diesen ohnehin für viele Händler schwierigen Zeiten dann natürlich doppelt hart. Wir brauchen hier also ganz dringend mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten." Es sei aus Sicht der Händler sehr unbefriedigend, wenn bereits genehmigte Sonntagsöffnungen immer wieder kurz vor knapp per Gerichtsbeschluss gekippt werden könnten.
Grundsätzlich sind Sonntagsöffnungen für den Einzelhandel und die Innenstädte von enormer Bedeutung. Sanktjohanser: „Es geht mehr und mehr darum, Shopping als Event zu inszenieren und damit dem Bedürfnis vieler Familien nach einem gemeinsamen Ausflug mit Einkaufserlebnis in den Stadtzentren zu entsprechen. Dafür ist der Sonntag der ideale Tag.“ Gerade jetzt sei es beispielsweise für viele am Rande der Insolvenz stehende Bekleidungshändler wichtig, dass sie die Gelegenheit bekommen, zumindest ein wenig Umsatz durch gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen aufzuholen. Im Übrigen werde die Sonntagsöffnung in keinem anderen europäischen Land – außer der Schweiz – derart beschränkt wie in Deutschland.
Dabei setzt der HDE notfalls auch auf eine Grundgesetzänderung, um endlich eine bundesweite Klarstellung zu erhalten. Denn derzeit verbieten die Corona-Vorgaben der Länder nahezu jede Großveranstaltung. Da Sonntagsöffnungen aber zumeist nur begleitend zu Messen, Volksfesten etc. zulässig sind, lassen sich ohne Änderungen kaum noch rechtssichere Sonntagsöffnungen durchführen. „Der bislang regelmäßig erforderliche Anlassbezug für Sonntagsöffnungen muss endlich abgeschafft werden“, so Sanktjohanser. Der HDE fordere ja gar nicht die Freigabe aller Sonntage für den Verkauf in den Innenstädten. Was die Branche und die Innenstädte aber dringend benötigten, sei endlich Rechtssicherheit für gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnungen an den Nachmittagen von 13 bis 18 Uhr. Über die konkrete Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen pro Jahr müsse dann jeweils in den Bundesländern entschieden werden.
Grundsätzlich sind Sonntagsöffnungen für den Einzelhandel und die Innenstädte von enormer Bedeutung. Sanktjohanser: „Es geht mehr und mehr darum, Shopping als Event zu inszenieren und damit dem Bedürfnis vieler Familien nach einem gemeinsamen Ausflug mit Einkaufserlebnis in den Stadtzentren zu entsprechen. Dafür ist der Sonntag der ideale Tag.“ Gerade jetzt sei es beispielsweise für viele am Rande der Insolvenz stehende Bekleidungshändler wichtig, dass sie die Gelegenheit bekommen, zumindest ein wenig Umsatz durch gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen aufzuholen. Im Übrigen werde die Sonntagsöffnung in keinem anderen europäischen Land – außer der Schweiz – derart beschränkt wie in Deutschland.
Dabei setzt der HDE notfalls auch auf eine Grundgesetzänderung, um endlich eine bundesweite Klarstellung zu erhalten. Denn derzeit verbieten die Corona-Vorgaben der Länder nahezu jede Großveranstaltung. Da Sonntagsöffnungen aber zumeist nur begleitend zu Messen, Volksfesten etc. zulässig sind, lassen sich ohne Änderungen kaum noch rechtssichere Sonntagsöffnungen durchführen. „Der bislang regelmäßig erforderliche Anlassbezug für Sonntagsöffnungen muss endlich abgeschafft werden“, so Sanktjohanser. Der HDE fordere ja gar nicht die Freigabe aller Sonntage für den Verkauf in den Innenstädten. Was die Branche und die Innenstädte aber dringend benötigten, sei endlich Rechtssicherheit für gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnungen an den Nachmittagen von 13 bis 18 Uhr. Über die konkrete Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen pro Jahr müsse dann jeweils in den Bundesländern entschieden werden.