Steuerentlastung für Diensträder 20.11.2018, 08:30 Uhr

Jobrad: Neue 1-%-Regel hilft nur wenigen Arbeitnehmern

Jobrad kritisiert die neue 1-%-Regel als unzureichend: Die meisten Nutzer würden nicht davon profitieren. Die Freiburger fordern die Gleichstellung von Leasingrädern mit Elektroautos.
Zwei Radfahrer fahren durch einen Park.
Zwar loben die Freiburger die überarbeitete 1-%-Regel als „erfreuliches Zeichen, dass Dienstradförderung nun endlich Teil der bundespolitischen Agenda ist“, so Geschäftsführer Holger Tumat. Weil die geplante Neuregelung für die Mehrzahl der Dienstradnutzer jedoch nicht relevant sei, fordert Jobrad die Anwendung der geplanten 0,5-%-Regel für E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2019 auch für Fahrräder und E-Bikes.
Am Donnerstag, 8. November, hatte der Bundestag eine Neuregelung der Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die geleaste Elektroräder und Fahrräder und steuerlich verbilligen soll. Die vom Bundestag verabschiedete Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassenen Dienstrads entsteht, ab dem 1. Januar kommenden Jahres nicht mehr versteuern müssen. „Wir freuen uns sehr, dass es das Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer Gesetzgebung geschafft hat“, kommentiert Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Für uns ist dies ein klares Zeichen für den eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und -E-Bikes künftig steuerlich weiter zu entlasten.“
Neuregelung für Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer nicht relevant
De facto werde laut Jobrad aber nur ein sehr kleiner Teil der Nutzer von der Gesetzesänderung profitieren. In vorliegender Form greift die Neuregelung nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt (§ 3 Nr. 37 Einkommen-steuergesetz – EStG – neue Fassung). Für fast alle der deutschlandweit mehr als 250.000 Dienstrad-Nutzer bleibe es demnach bei der bekannten Versteuerung nach der sogenannten 1-%-Regel. „Wir bedauern sehr, dass der aktuelle Gesetzentwurf die meisten Angestellten, die ein Dienstrad nutzen, von der Steuerbefreiung ausschließt“, so Tumat. „Dies würde auch eine Schlechterstellung von Dienstfahrrädern und -E-Bikes gegenüber Elektroautos bedeuten, die laut Neuregelung ab 2019 nur noch mit 0,5 % versteuert werden müssen. Dass ein SUV mit Alibi-Hybrid steuerlich entlastet wird, Fahrräder und Pedelecs aber nicht – das kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein.“
0,5-%-Regel auch für Fahrräder und E-Bikes
Jobrad setzt nun auf die Beurteilung der Sachlage durch den Bundesrat, der dem Gesetzentwurf Ende November noch zustimmen muss. Tumat meint: „Eine tatsächliche steuerliche Entlastung findet nur dann statt, wenn der nach wie vor für die überwiegende Anzahl der Dienstradnutzer gültige Steuererlass von 2012 geändert wird. Bei Finanzierung aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn muss auch für Fahrräder und E-Bikes die 0,5-%-Regel gelten. Alles andere wäre Symbolpolitik.“



Das könnte Sie auch interessieren