Begehrte Pedelec-Privilegien 02.11.2020, 17:11 Uhr

Masse mal Geschwindigkeit: Leva-EU fordert neue Kategorie für Elektrofahrzeuge

Der Branchenverband Leva-EU schlägt eine neue Klassifizierung für leichte Elektrofahrzeuge vor, um die Zulassung zu erleichtern. So könnten stärkere Lastenräder als Pedelecs klassifiziert werden.
Lastenräder fallen bisher nur bei einer Motorleistung bis 250 Watt unter die verkaufsfördernden Pedelec-Regeln.
(Quelle: Riese & Müller)
Leva-EU fordert, dass sogenannte „Zero Tailpipe Emission Vehicles“ (ZEVs, auf Deutsch: Abgasfreie Fahrzeuge) von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wie Benzinmotorrädern und Mopeds unterschieden werden. Die geltenden Vorschriften nämlich klassifizieren alle leichten Elektrofahrzeuge, mit Ausnahme von Elektrofahrrädern mit Pedalunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt, in der gleichen Kategorie wie Mopeds und Motorräder. Darum müssten einige Hersteller etwa für stärkere Lastenräder komplizierte und kostspielige Verfahren durchlaufen, obwohl deren Elektromobile sowohl für Nutzer Vorteile böten als auch der EU helfen würden, ihre Klimaziele zu erreichen.
Leva-EU will die dafür geltende Verordnung 168/2013 vereinfachen. Kriterium soll kinetische Energie sein, die nach der Formel Masse mal Geschwindigkeit errechnet wird. Folglich könnten alle ZEVs mit niedriger Geschwindigkeit bis zu einer bestimmten Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzung von der Verordnung 168/2013 ausgenommen werden, weil ein stärkerer Motor die aus dieser Formel resultierende Kraft nicht erhöht. Wenn die Kraft niedrig genug ist, so solle ein Fahrzeuge automatisch unter die Maschinenrichtlinie fallen, so wie E-Bikes mit Pedalassistenz bis 25 km/h und 250 Watt Motorleistung. Diese profitieren seit 2002 vom Ausschluss aus der Typgenehmigung.
Die Leva-EU-Managerin Annick Roetynck sagt, dass die Typgenehmigung für Fahrzeuge der L-Kategorie, also Mofas, derzeit 1.036 Seiten umfasst, von denen viele den Emissionen und Lärm gewidmet sind, zwei Elemente, die für ZEVs irrelevant sind. Für ZEV-Hersteller sei es darum kompliziert und kostspielig, ihre Fahrzeuge zur Typgenehmigung vorzulegen. Das Ergebnis ist, dass es kaum leichte Elektrofahrzeuge der L-Kategorie auf dem Markt gibt.
Anlass war Prüfung der EU-Kommission
Anlass für die Initiative von Leva-EU ist eine Prüfung der Europäische Kommission zur Sicherheit von Hoverboards, E-Tretrollern und Elektroädern. Annick Roetynck sagte, der derzeitige Rechtsrahmen habe es ermöglicht, dass zwar Millionen konventioneller E-Bikes auf den Markt kommen, aber andere leichte Elektromobile von der Verordnung 168/2013 behindert werden. Roetynck meint, diese Regeln aber seien nicht für leichte, elektrische Fahrzeugen geschrieben worden, sondern für herkömmliche Mopeds und Motorräder. „Um ein breiteres Angebot an leichten Elektrofahrzeugen zu ermöglichen, müssen die Vorschriften dringend aktualisiert werden, um die rechtlichen Engpässe zu beseitigen“, so Roetynck.
So könnten etwa körperlich behinderte Nutzer von Elektrorädern mit Gasgriff profitieren, und Lastenräder mit über 250 Watt Motorunterstützung den Stadtverkehr entlasten und so zu Erreichung der Klimaziele beitragen. Doch diese Räder fallen derzeit unter die Typgenehmigung und seien darum teurer als nötig, wenn sie überhaupt auf den Markt gelangen. Darüber hinaus unterliegen diese E-Bikes in den meisten EU-Staaten unterschiedlichen Gesetzen. All dies will der Verband vereinfachen und vereinheitlichen.



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