Schuldenbremse
11.03.2025, 08:24 Uhr
Lockerung in den meisten Bundesländern nur schwer umsetzbar
Die Debatte über die Lockerung der Schuldenbremse in den Bundesländern nimmt Fahrt auf. Doch eine schnelle Umsetzung scheint unwahrscheinlich: Nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland könnten per einfacher Mehrheit eine Anpassung vornehmen.
Die Lockerung der Schuldenbremse auf Länderebene könnte an der Zustimmung mancher Landesparlamente scheitern.
(Quelle: Shutterstock / M. Schuppich)
In den anderen Bundesländern wäre eine Verfassungsänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in den jeweiligen Landesparlamenten nötig – eine hohe Hürde, die oft eine Verständigung mit der Opposition erfordert. Das geht aus einer Berechnung des Ifo Instituts hervor.
„Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen“, sagt Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden. Tatsächlich haben nur die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein eine verfassungsändernde Mehrheit. In den meisten anderen Ländern müsste die Regierung mit der Opposition verhandeln. Besonders in Brandenburg gestaltet sich die Lage schwierig: Dort wäre sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich, um eine Verfassungsänderung zu erreichen.
CDU/CSU und SPD haben sich in den laufenden Sondierungsverhandlungen auf eine Lockerung der Schuldenbremse verständigt, um den Ländern eine Schuldenaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu ermöglichen. Doch angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse wird eine Umsetzung in vielen Ländern erst nach den nächsten Landtagswahlen realistisch erscheinen.
„Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse für die Länder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nächsten Landtagswahlen verfassungsändernde Mehrheiten zustande bekommen“, betont Ragnitz.