Bis 45 km/h
17.08.2017, 13:18 Uhr
Leitfaden für den Bauteiletausch an S-Pedelecs
45 km/h schnelle S-Pedelecs gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Bauteile dürfen nicht beliebig getauscht werden. Jetzt hat ein Expertengremium einen Leitfaden dazu vorgestellt.
Verantwortlich für die Erarbeitung des Leifadens sind der Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), der TÜV Rheinland, das Prüfinstitut Velotech.de, der Verbund Service und Fahrrad (VSF), das Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Auch Pedelecs fallen mit ihrem CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtlinie. Bauteile dürfen darum auch an diesen nicht beliebig ausgetauscht werden, was anfangs zu Unsicherheit unter Fachhändlern führte. Daher hatten Ende 2015 der ZIV, der VSF, das Zedler-Institut und der BIV einen ersten gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs veröffentlicht. Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt. Mechaniker sollten ihn als Handlungsempfehlung beachten.
Der Leitfaden kann man hier herunterladen.