selektiver Vertrieb
Oberlandesgericht Düsseldorf
07.04.2017
Online-Handel: Entscheidung der Wettbewerbsbehörde bestätigt
Rückendeckung für Kartellamt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundeskartellamt im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Handel den Rücken gestärkt. Der 1. Kartellsenat bestätigte eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbsbehörde.
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