Neue Studie zu Corona
09.02.2021, 11:42 Uhr
Kein erhöhtes Infektionsrisiko im Einzelhandel
Gute Nachrichten für Fahrradhändler und Geschäfte aus anderen Branchen: Laut einer aktuellen Studie von einer Bundesoberbehörde und einer Berufsgenossenschaft besteht für Beschäftigte und Kunden im Einzelhandel kein erhöhtes Corona-Risiko.
Eine neue Studie basierend auf den Untersuchungen der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ergab kein erhöhtes Corona-Infektionsrisiko für Beschäftigte im Einzelhandel. Im Zeitraum der Erhebung von Mitte März bis Ende Oktober lag der Anteil der erkrankten Beschäftigten sogar unter dem Mittel der entsprechenden Altersgruppe in der Allgemeinbevölkerung.
Gründe hierfür sind die ergriffenen hohen Schutzmaßnahmen, die konsequente Kontakt-Nachverfolgung innerhalb der Geschäfte und die für den Einzelhandel typische kurze Kontaktdauer zwischen Kunde und Beschäftigten. Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW hält vor allem die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, Abstandsregeln, die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung für wichtige und sinnvolle Schutzmaßnahmen.
Die Ergebnisse folgen aus Befragungen von Einzelhandelsunternehmen durch die BGHW, die Analyse von Daten der Barmer Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufsgruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA. Die Befunde sind unabhängig von dem jeweiligen Handelsbereich und fußen auf den Daten aus elf Einzelhandelsunternehmen mit rund 331.000 Beschäftigten.
Bestätigt wurden diese Erkenntnisse zudem durch eine weitere, methodisch unabhängige Analyse von Krankenkassendaten. Diese ergab, dass Erkrankungsrisiken für den Einzelhandel auch in den Bereichen, in denen während der Lockdown-Phasen gearbeitet wurde, insgesamt unauffällig blieben. Unter Einhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen stellt der Einzelhandel also kein größeres Risiko für das Infektionsgeschehen dar.
Gründe hierfür sind die ergriffenen hohen Schutzmaßnahmen, die konsequente Kontakt-Nachverfolgung innerhalb der Geschäfte und die für den Einzelhandel typische kurze Kontaktdauer zwischen Kunde und Beschäftigten. Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW hält vor allem die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, Abstandsregeln, die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung für wichtige und sinnvolle Schutzmaßnahmen.
Die Ergebnisse folgen aus Befragungen von Einzelhandelsunternehmen durch die BGHW, die Analyse von Daten der Barmer Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufsgruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA. Die Befunde sind unabhängig von dem jeweiligen Handelsbereich und fußen auf den Daten aus elf Einzelhandelsunternehmen mit rund 331.000 Beschäftigten.
Bestätigt wurden diese Erkenntnisse zudem durch eine weitere, methodisch unabhängige Analyse von Krankenkassendaten. Diese ergab, dass Erkrankungsrisiken für den Einzelhandel auch in den Bereichen, in denen während der Lockdown-Phasen gearbeitet wurde, insgesamt unauffällig blieben. Unter Einhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen stellt der Einzelhandel also kein größeres Risiko für das Infektionsgeschehen dar.