Schutz vor Mondpreisen
27.05.2022, 14:30 Uhr
HDE übt Kritik an der neuen Preisangabenverordnung
Ab dem 28. Mai 2022 gilt im Einzelhandel die neue Preisangabenverordnung. Preisreduzierungen sind in Zukunft nur noch möglich, wenn der Händler oder die Händlerin den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben kann. Das ist bei den vielen Artikeln nicht einfach.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat deutliche Kritik an der ab Samstag im Einzelhandel geltenden neuen Preisangabenverordnung geübt. „Gerade die weniger zahlungskräftigen Verbraucher und Verbraucherinnen werden die Folgen dieser unnötigen Regulierung spüren, weil sie in Zukunft voraussichtlich weniger von Schnäppchen profitieren können“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur.
Ein Dorn im Auges ist dem Handel vor allem die Regelung, dass Händler und Händlerinnen bei Rabattaktionen künftig den niedrigsten Preis angeben müssen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt gefordert wurde. Dies sei „unnötig“, sagte Genth. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien durch die bislang geltenden Vorschriften bereits ausreichend vor Mondpreisen geschützt.
Die EDV archiviert die Preise der Vergangenheit oft nicht
Der Einzelhandel werde durch die Neuregelung dagegen vor große Herausforderungen gestellt, warnte der HDE-Hauptgeschäftsführer. „Preisreduzierungen sind in Zukunft nur noch möglich, wenn der Händler oder die Händlerin den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben kann und als ,Referenzpreis' auszeichnet.“ Das sei bei vielen Tausend Artikeln in den Märkten und Online-Shops nicht einfach. Die EDV archiviere die Preise der Vergangenheit häufig nicht.
„Die Werbung mit Preisermäßigungen wird außerdem in bestimmten Medien erheblich erschwert, da der Bekanntgabe des vorherigen Preises in Radio oder Fernsehen Grenzen gesetzt sind“, kritisierte Genth. Bestimme Formen der Preiswerbung wie „20 Prozent auf“ würden dadurch sogar insgesamt infrage gestellt. „Bei solchen Aktionen ist es vollkommen praxisfern, alle Produkte des Sortiments mit einem Referenzpreis zu versehen“, urteilte Genth.
Die neue Verordnung führe zudem zu zahlreichen Unsicherheiten in der Auslegung, die wohl vor Gericht geklärt werden müssten. Daher sei zunächst eine deutliche Zurückhaltung vieler Händlerinnen und Händler bei Preisermäßigungen zu erwarten – zulasten der Verbraucher und Verbraucherinnen.