Ab 2020 neue Vorschrift zu Warenwirtschaft 22.03.2018, 13:13 Uhr

Velodata warnt Fachhandel vor Kassenproblem 

Das Bundesfinanzministerium plant eine Neuerung bei Warenwirschaftssystemen. Vielen Fachhändlern dürfte deren Trageweite noch nicht klar sein. Sie ist kaum verständlich.
Muss der Fachhändler bei einem Sicherheitsproblem seine Kasse schließen? Velodata schließt dies nicht aus.
Ab 2020 dürfen nur noch Kassen und Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion eingesetzt werden, die durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt sind. Dies teilt der Anbieter für Warenwirtschaftssysteme Velodata mit. Eine Übergangsfrist bis Ende 2022 gelte lediglich für Systeme, die nach dem 25. November 2010 und spätestens 2019 angeschafft wurden. Das eingesetzte System, die Software und die Sicherheitseinrichtung müssten ab 2020 beim Finanzamt angemeldet werden.
Das Bundesfinanzministerium bittet ausgesuchte Unternehmen, darunter Velodata, um Stellungnahme zu den Entwürfen der technischen Richtlinien der zertifizierten Sicherheitseinrichtung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Am 27. März 2018 findet die mündliche Anhörung in Berlin statt.
Einige Einzelhändler haben nach Angaben von Velodata-Geschäftsführer Dieter Koll aber erst 2016 in eine neue Kasse investiert und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) somit gerade erst umgesetzt. Obwohl beim Barverkauf wichtiger, umfangreicher und komplizierter als die GoBD, fand das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und die Kassensicherungsverordnung vom 26. September 2017 noch wenig Beachtung.
Am aktuellen Verfahren beteiligt seien laut BMF-Verteiler nur 18 Adressaten, darunter große Konzerne wie Casio, Sharp, Diebold-Nixdorf, Epson oder SAP. Koll will die Einladung wahrnehmen. Er erklärt: „Wir sind es unseren Kunden schuldig, alles dafür zu tun, dass unsere Lösungen stets den aktuellen Vorschriften und Gesetzen entsprechen und für den Handel tragbar sind.“. Problematisch findet er etwa die schwammige Definition „Beginn und Ende" der Transaktion. Sei bereits das Erstellen eines Warenkorbes mit dem vorläufigen Ziel Kostenangebot der Beginn der Transaktion? Dann könnten Wochen und in einigen Fällen sogar Jahre zwischen dem Beginn und dem Ende der Transaktion liegen, so Koll. Ein defektes Sicherheitsmodul ist bisher auch nicht vorgesehen. Soll der Einzelhändler dann die Kasse abschalten und seinen Betrieb auf unbestimmte Zeit schließen?
Das Gesetz soll bei neuen Kassen und Warenwirtschaftssystemen ab 2020 wirksam sein. Eine Veröffentlichung der verbindlichen Richtlinien erst in 2019 komme für zahlreiche Softwarehersteller viel zu spät. Gerade der Fachhandel brauche, wenn er eine Warenwirtschaft nutzt, die integrierte Kasse zur Registrierung der abgehenden Ware. Es sei zu arbeitsaufwendig, wie von einigen Beteiligten angestrebt, die Ware bei Barzahlung per Kasse zu buchen und dann später in die Warenwirtschaft einzugeben.
Koll kritisiert, dass technische Richtlinien mit zahlreichen Lücken wie BSI TR-03153 und TR-0315 für viele Einzelhändler unverständlich seien. Ähnliche Verordnungen sind hier einsehbar. Doch die Einhaltung dieser Richtlinien und Gesetze soll letztlich der steuerpflichtige Fahrradfachhändler verantworten und bei Fehlern seiner Software für den zurückliegenden, oft mehrjährigen Prüfungszeitraum nachzahlen, mokiert der Branchenveteran. Er wundert sich auch über ausbleibende Reaktionen: „Unverständlich ist mir die mangelnde Zusammenarbeit und das Schweigen der Verbände von Handel und Handwerk sowie auch der zahlreichen kleineren Kassen- und Warenwirtschaftshersteller.“.
Ob dies tatsächlich an Gleichgültigkeit dieser Parteien liegt, darf bezweifelt werden. Tatsächlich könnte eine gebündelte Reaktion duch unverständliches Amtsdeutsch erschwert werden. Das kann sogar Methode sein.



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