VSF lobt Schutz für Fachhändler 15.09.2020, 08:20 Uhr

Bundestag plant höhere Anforderungen für kostenpflichtige Abmahnungen

Der Bundestag plant höhere Anforderungen für kostenpflichtige Abmahnungen. Der VSF begrüßt die Maßnahme als Schutz der Fachhändler.
Die Anforderungen für Abmahnungen sollen steigen.
(Quelle: Pixabay)
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ am 10. September in dritter Lesung verabschiedet. Mit einem endgültigen Beschluss sei im Oktober oder November zu rechnen. Dies berichtet der Verbund Service und Fahrrad (VSF). Der Verband sieht damit das Risiko für die Fachhändler, eine Abmahnung zu erhalten, deutlich reduziert, weil sich das „Geschäftsmodell Abmahnverein“ weniger lohne.
Durch verschiedene Regelungen werde zukünftig das finanzielle Risiko von Abmahnungen für Kleinunternehmer verringert. In manchen Fällen dürften bei einer Erstabmahnung überhaupt keine Abmahnkosten und Vertragsstrafen mehr geltend gemacht werden: Gar keine Abmahnkosten und Vertragsstrafen dürfen bei der erstmaligen Abmahnung von Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten (auf die der überwiegende Anteil missbräuchlicher Abmahnungen entfalle) geltend gemacht werden.
Gleiches gelte bei DSGVO-Verstößen von kleinen Unternehmen und Vereinen. Es gelte eine Klausel im Hinblick auf die Unternehmensgrößen: Auf Abmahnkosten muss bei Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten verzichtet werden, bei den Vertragsstrafen gilt eine Grenze von bis zu 100 Beschäftigten. Das dürfte für die meisten Fahrradgeschäfte als „Schutzmauer“ genügen, so der VSF-Geschäftsführer Albert Herresthal.
Das Bundesjustizministerium berichtet außerdem, künftig sollen die Abgemahnten ihre Gegenansprüche leichter durchsetzen können. Außerdem solle nicht mehr der Gerichtsstand des Klägers, sondern der des Abgemahnten gelten.
Herresthal berichtet, der Missbrauch der bestehenden Rechtslage war dem VSF schon lange ein Dorn im Auge, doch das Problem war nur durch eine Gesetzesänderung zu beheben. „Diese ist nun konkret auf den Weg gebracht“, sagt er erfreut und erklärt: „Der Missbrauch eines gut gemeinten Gesetzes durch dubiose Abmahnvereine hat vielen Fahrradhändlern die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Es war überfällig, dass diesen Machenschaften nun die Grundlage entzogen wird. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung jetzt die Konsequenzen gezogen hat und die Rechtslage anpasst. Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, eine praktikable Balance zwischen berechtigten Verbraucherschutzinteressen und dem Schutz von Unternehmen vor Abzocke zu schaffen“.
Der VSF hat am Gesetzentwurf der Regierung über seinen Partner, den Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD), mitgewirkt. Der VSF ist hier Mitglied und arbeitet zu gemeinsamen Themen mit dem VGSD zusammen. Ausgelöst wurde die Gesetzesänderung durch eine Petition an den Deutschen Bundestag, die auch von vielen Fahrradhändlern unterschrieben wurde.


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