Streit um ABS-Systeme
03.09.2024, 11:58 Uhr
Bosch verpflichtet sich zur Förderung der Interoperabilität
Die italienische Wettbewerbsbehörde, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), hat nach einer Beschwerde des italienischen Unternehmens Blubrake eine grundlegende Entscheidung zu ABS-Systemen bei E-Bikes getroffen.
Ausgangspunkt des Verfahrens gegen Bosch war die Beschwerde des ABS-Herstellers Blubrake. Der Vorwurf: durch die Verweigerung der Interoperabilität zwischen den eigenen E-Bike-Systemen und Blubrakes ABS-System würde Bosch seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.
Die Ermittlungen wurden bereits am 5. September 2023 eingeleitet. Bis jetzt untersuchte die italienische Behörde die Vorwürfe. Tests zeigten, dass die fehlende Interoperabilität eine strategische Entscheidung von Bosch sei, um den Wettbewerb im E-Bike-Markt zu beeinflussen.
Daraufhin legte Bosch der AGCM Verpflichtungen rund um die Bereitstellung von Protopyen für Drittanbieter und die Änderungen der Garantiebedingungen vor, um die Interoperabilität zwischen dem Bosch-E-Bike-System (BES) und ABS-Systemen von Drittanbietern wie Blubrake zu verbessern. E-Bike-Hersteller können damit zukünftig die Hilfsantriebe von Bosch offiziell mit dem ABS-System von Blubrake oder von anderen Anbietern kombinieren.
Die Wettbewerbsbehörde hat das Verfahren ohne Feststellung eines Verstoßes geschlossen und macht die Verpflichtungen für Bosch verbindlich. Das Unternehmen muss der Behörde regelmäßig berichten.