Streit um S-Pedelec beigelegt
27.03.2024, 12:06 Uhr
My Stromer erzielt einen Gesamtvergleich mit Revolt
Der Rechtsstreit um die Verletzung der Patent- und Designrechte des S-Pedelec-Herstellers My Stromer wurde zu einem Ende gebracht. Revolt erkennt die Patentverletzung an und verpflichtet sich zur Zahlung einer vertraulichen Vergleichssumme.
Nachdem das Schweizer Bundespatentgericht am 23. Januar und zuvor auch das Einheitliche Patentgericht ein vorsorgliches Herstellungs- und Vertriebsverbot gegen die Revolt Zycling AG wegen Patentverletzung durch ihre bisher angebotenen Opium-Bikes verfügt haben, beendet die My Stromer AG den Rechtsstreit nun endgültig mit einem Vergleich. Die Revolt Zycling gab eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich zur Zahlung eines vertraulichen Vergleichsbetrages.
Die patentverletzenden Opium-Bikes der ersten Generation dürfen in der Schweiz und in verschiedenen Märkten der Europäischen Union nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht wurde bereits im Februar 2024 nach Anerkennung der Verletzungsklage durch die Revolt Zycling vergleichsweise beendet.
Vereinbarung umfasst auch Lizenz zur Rahmengestaltung
Die My Stromer hatte die Revolt Zycling zudem wegen Designverletzung verklagt. Das strittige Design entspricht der Gestaltung des Stromer-Modells „ST7“. Im Rahmen des Vergleichs zieht die Revolt Zycling die als Reaktion auf diese Klage eingereichten Nichtigkeitsangriffe gegen das schweizerische und europäische Stromer-Design zurück. My Stromer gewährt außerdem eine Designlizenz für die Rahmengestaltung gewisser Bike-Modelle an Revolt Zycling.
Die Co-CEOs Karl Ludwig Kley und Tomi Viiala von My Stromer sind sich einig: „Wir stehen für fairen Wettbewerb, dieser belebt den Markt und zeigt die Attraktivität von S-Pedelecs als Fortbewegungsmittel für Pendler. Aber eine Kopie unserer technischen Innovationen und unserer geschützten Designs werden wir nicht dulden.“