Patentstreit
27.11.2017, 14:17 Uhr
Poc wehrt sich gegen Mips
Die Firma Mips behauptet, sie hätte eine einstweilige Verfügung für den deutschen Markt gegenüber Poc erzielt. Der Helmhersteller wehrt sich dagegen.
Nach eigenen Angaben liegt der Firma Poc (Schweden) keine offizielle Anweisung vor, auf eine angebliche Patentverletzung zu reagieren und Produkte mit Spin-Technologie aus dem Handel zu nehmen. Eine für Poc tätige Juristin erklärte, die Zustellung einer einstweiligen Verfügung sei Voraussetzung für deren Gültigkeit.
Offiziell erklärt Poc dazu, man sei sich darüber bewusst, dass die Spin-Technologie derzeit geprüft werde. Poc wurde „bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch weder von deutschen Behörden kontaktiert, noch liegt eine offizielle Aufforderung vor, Spin-Produkte aus dem Handel nehmen zu müssen. Es gab keine Verhandlung und auch keine detaillierte Argumentation der Gegenseite zu einer möglichen Patentverletzung. Sollte es zu einem Gerichtsentscheid kommen, wird Poc diesen unverzüglich anfechten.“
Weiter zeigt sich Poc „enttäuscht darüber, dass seine selbstentwickelte, zum Patent angemeldete Technologie in Frage gestellt wird – zumal diese Technologieneuheit keinen Auflagen bezüglich ihrer Entwicklung unterliegt“. Die Firma Poc kündigt an, sie werde „ihre Technologie engagiert verteidigen“. Die Darstellung des ebenfalls aus Schweden stammenden Unternehmen Mips finden Sie hier.