Technische Sicherheitseinrichtung 08.11.2019, 16:05 Uhr

Bundesfinanzministerium gewährt Gnadenfrist für neue Kassenregel

Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwochabend entschieden, dass Versäumnisse bei der Nachrüstung von Kassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen bis September 2020 nicht beanstandet werden.
Mehr Sand: Das Bundesfinanzministerium gewährt dem Einzelhandel neun Monate mehr Zeit.
(Quelle: Pixabay)
Es kommt, wie von einigen Experten erwartet: Ab dem 1. Januar 2020 müssen Einzelhändler ihre Kassen oder Warenwirtschaften mit integrierter Kasse mit angeschlossener zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) betreiben. Wer dies nicht rechtzeitig schafft, hat jetzt aber etwas mehr Zeit: Das Bundesfinanzministerium hat eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September beschlossen. Erst danach werden Versäumnisse bestraft. Dies erklärte das Ministerium in einem Rundschreiben am 6. November.
Ziel der Verpflichtung zur Nachrüstung technischer Sicherheitseinrichtungen ist der Schutz vor Steuerhinterziehung.


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