Neue Regeln diskutiert 01.08.2024, 08:14 Uhr

E-Scooter könnten bald wie Fahrräder behandelt werden

Bereits seit einigen Jahren sind E-Scooter Teil des Straßenverkehrs. Jetzt gibt es neue Regelvorschläge des Bundesverkehrsministeriums, die einige Veränderungen mit sich bringen könnten.
Werden E-Scooter und Fahrräder im Straßenverkehr bald gleich behandelt?
(Quelle: Shutterstock/r.classen)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat in einem neuen Entwurf mehrere Vorschläge erarbeitet. Einer davon betrifft die technische Ausstattung von E-Scootern. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen hatten ergeben, dass das Blinken mit der Hand als unsicher empfunden wird, da während der Fahrt eine Hand vom Lenker genommen werden muss. Deswegen soll in Zukunft jeder neue E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein müssen.
Außerdem soll sich die Behandlung von E-Scootern im Straßenverkehr durch die neuen Regeln ändern. Nach dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums sollen E-Scooter nach Möglichkeit wie Fahrräder behandelt werden. Bei einer roten Ampel mit Grünpfeil für Abbieger dürften künftig auch E-Scooter abbiegen. Auch Schilder, die „Radverkehr frei“ in Fußgängerzonen anzeigen sollen ebenfalls für E-Scooter gelten. Das BMDV will damit auch vor allem Bürokratie abbauen, da keine gesonderten Schilder mehr nötig wären.
Nach Angaben des BMDV sollen die neuen Regeln im April 2025 in Kraft treten. Städten und Kommunen wird allerdings dann ein Jahr Zeit gegeben, die neuen Regeln für E-Scooter an jene für den Radverkehr anzugleichen. Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.


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