Alltagsmobilität
14.02.2025, 10:33 Uhr
Bundesregierung veröffentlicht Fußverkehrsstrategie
Die Bundesregierung hat erstmals eine nationale Fußverkehrsstrategie verabschiedet, die den Fußverkehr als gleichwertigen Bestandteil der Mobilität anerkennt. Ziel der Strategie ist es, die Sicherheit, Attraktivität und Barrierefreiheit des Fußverkehrs zu verbessern.
Die Bundesregierung hat eine Fußverkehrsstrategie zur Stärkung der Alltagsmobilität beschlossen.
(Quelle: Shutterstock / Tint Media)
Die Strategie dient als Orientierungshilfe für Länder und Kommunen und unterstützt sie dabei, ihre Verkehrssysteme fußgängerfreundlicher zu gestalten. Mit diesem Schritt setzt die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und stärkt den Fußverkehr als zentralen Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Mobilität.
Laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gehen über 80 Prozent der Menschen ab 14 Jahren gerne oder sehr gerne zu Fuß. Bundesverkehrsminister Volker Wissing betont die zentrale Rolle des Fußverkehrs: „Der Fußverkehr ist seit jeher wichtiger Bestandteil der Alltagsmobilität. Er steht nicht nur für sich, sondern verbindet beispielsweise auch andere Verkehrsträger miteinander. So ist ein sicherer Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle genauso wichtig wie eine fußgängerfreundlich gestaltete Innenstadt.“
Ziele der Fußverkehrsstrategie
Die Strategie formuliert zentrale Zielsetzungen, um das Zufußgehen als eigenständige Mobilitätsform zu fördern:
- Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart
- Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen
- Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
- Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030
- Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität
- Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen
Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die vorliegende Strategie fünf zentrale Handlungsfelder: gesetzliche Rahmenbedingungen, kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie Forschung und Evaluierung. Innerhalb der Handlungsfelder wird beispielsweise angeregt, spezialisierte Stellen in der kommunalen Verwaltung zu schaffen, die die Ziele des Fußverkehrs verfolgen.