Fördergeld für Gemeinden
30.07.2024, 08:47 Uhr
Flächendeckende Fahrradinfrastruktur durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“
Das Bundesverkehrsministerium hat das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ neu aufgelegt. Damit können Gemeinden und Länder ihre Radverkehrsprojekte leichter umsetzen.
Seit 2021 können Länder und Gemeinden Bundesmittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen. Mit den Bundeshaushalten 2023 und 2024 wurde das stark nachgefragte Programm „Sonderprogramm Stadt und Land“ zunächst bis 2030 verstetigt. Damit sind laut Bundesverkehrsministerium die Voraussetzungen dafür geschaffen, im Sonderprogramm „Stadt und Land“ auch größere, mehrjährige Maßnahmen, die einen umfangreichen Planungsvorlauf benötigen, investitionsgerecht zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise Brücken- und Unterführungsbauwerke sowie Fahrradparkhäuser.
Für den Zeitraum der Mittelbereitstellung von Programmbeginn bis 2030 stehen insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen rund 148,07 Millionen Euro auf den Haushalt 2024. Bisher wurden im Programm bundesweit bereits über 3.000 Maßnahmen bestätigt.
Förderung auch im ländlichen Raum
Mit dem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den vor allem klimafreundlichen und gesundheitsfördernden Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Wie eine attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur aussehen kann, zeigt das BMDV mit dem Leitfaden „Einladende Radverkehrsnetze“.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:
- Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger
- Lastenradverkehr
sowie im Rahmen der Aufstockung aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 auch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radverkehrsinfrastrukturen duch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten.
Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" einschließlich ihres Nachtrags bildet die Grundlage und den Rahmen u.a. für die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes. Die weitere Ausgestaltung und Festlegung der Fördermodalitäten übernehmen die Länder in Eigenverantwortung.
Bis zu 90 Prozent Förderung möglich
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Dazu gehörige Verwaltungsvereinbarungen finden sich hier.