Lampenregeln gelockert
13.03.2017, 10:25 Uhr

Bundesrat beschließt neue Fahrrad-Vorschriften

Fahrräder und Elektroräer werden rechtlich gleichgestellt, Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten dürfen über Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht verfügen.
Diese Regeln hat der Deutsche Bundesrat hat am Freitag, den 10. März, in der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Nach vielen Jahren der Verhandlungen und Gespräche wurden nun endlich die Anforderungen an Fahrräder und E-Bikes in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neu gefasst und an den Stand der Technik angepasst. Neben der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und E-Bikes - mit und ohne Anfahrhilfe - wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung vorgenommen. Zukünftig dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist.

Zusätzlich wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen. „Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen", so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV.

Auf der Internetseite des Bundesrates stehen unter TOP 78 in diesem Link die entsprechenden Drucksachen zu der Verordnung.


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